Lexikon -Zillmerung

Die Zillmerung (benannt nach August Zillmer) ist eine Deckungskapital-Berechnungsformel der Versicherungsmathematik. Die Formel dient vorallem zur Berechnung der Deckungsrückstellung für traditionelle Lebens- und Krankenversicherungen in der handelsrechtlichen Bilanz.

Dabei wird das Deckungskapital der Lebensversicherung um den Barwert der noch ausstehenden Abschlusskosten gemindert, sodass in der Anfangslaufzeit eines Vertrages ein negatives Deckungskapital entsteht. Erst zum Ende des Vertrages erreicht das gezillmerte Deckungskapital die gleiche Höhe wie ein ungezillmertes Deckungskapital. Dadurch ist auch in der ersten Vertragslaufzeit kein Rückkaufswert vorhanden, falls der Versicherte den Vertrag vorzeitig auflösen möchte.

Der zulässige Höchstsatz für die Zillmerung von Abschlusskosten beträgt 40 Promille der Beitragssumme. Diese Regelung stammt vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV).

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