Multi-Risk-Versicherung im Vergleich – Einfach online berechnen

Multi-Risk-Versicherung: Kombi-Produkt als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Recht jung ist die Produktkategorie der Multi-Risk-Versicherung: Weniger als zwanzig Jahre gibt es die Produkte am Markt. Das Prinzip ist auch unter verschiedenen weiteren Namen bekannt – die Produkte werden auch als Multi-Rente, Multi-Line-Police oder Funktionsinvaliditätsversicherung vertrieben.

All diesen Produkten ist gemein, dass sie verschiedene Bausteine kombinieren, um eine Alternative zur BU-Versicherung bei der Arbeitskraftabsicherung anzubieten. Die Multi-Rente kombiniert demzufolge Elemente verschiedener anderer Produkte:

  • Unfallversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Dread-Disease-Versicherung
  • Grundfähigkeitenversicherung
  • Organrente
  • Krebsversicherung

Anders als die BU-Versicherung orientiert sich aber die Multi-Rente nicht am zuletzt ausgeübten Beruf, sondern kombiniert mehrere spezifische Leistungsauslöser der jeweiligen Produktkategorien.

Wichtig: Besonders bei psychischen Erkrankungen ist das Absicherungsniveau wesentlich geringer als der BU-Schutz. Denn zwar gibt es auch bei „psychischen Störungen und Geisteskrankheiten“ eine Rentenleistung durch das Multi-Risk-Produkt – jedoch nur, wenn die Krankheit zur dauerhaften Pflegebedürftigkeit oder dauerhaften Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung führt.

Was versichert ist

Wichtig ist zunächst: Die Kombination der verschiedenen Produkte kann zu ganz verschiedenen Versicherungsbedingungen und Leistungsauslösern bei verschiedenen Anbietern führen. Deswegen sollten verschiedene Tarife zunächst miteinander verglichen werden. Folgendes wird häufig abgedeckt:

  • Rentenleistung bei Invalidität (Unfallrente): Die Rentenleistung wird bezahlt bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent nach einem Unfall.
  • Rentenleistung bei Organschäden (Organrente): Auch hier muss durch die geschädigten Organe ein Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Produkte vorliegen.
  • Rentenleistung bei Verlust einzelner, definierter Grundfähigkeiten: Sehen, Hören, Gehen, Sprechen, Denken ("klar" und "strukturiert", „logisch“): viele angeborene Fähigkeiten sind für menschliches Handeln grundlegend. Die Policen definieren sehr konkret, wann der Verlust einer oder mehrerer Grundfähigkeiten zu einer Rentenleistung führt. Jedoch: Wie die Grundfähigkeitenversicherung leiden auch die Multi-Renten in diesem Bereich an der Kompliziertheit der definierten Leistungsauslöser: Mitunter wird die Entscheidung über einen Leistungsanspruch zu einem Deutungsspiel (Versicherungsbote berichtete).
  • Rentenleistung bei Pflegebedürftigkeit
  • Rentenleistung bei schwerer Erkrankung: Die Rente wird zum Beispiel gezahlt a) bei einer Krebserkrankung ab Stadium II, b) bei Polio, c) bei schweren Verbrennungen oder d) einer Organtransplantation von Herz, Lunge, Leber, Bauchspeicheldrüse, Niere. Geleistet wird auch bei e) fortgeschrittener Demenz oder f) einer schweren Motoneuronenerkrankung sowie g) bei einer Erkrankung mit Creutzfeld-Jakob-Syndrom. Bei h) einer HIV-Infektion leistet die Versicherung nur, wenn die Ansteckung bei einer Bluttransfusion oder bei Ausübung einer beruflichen Tätigkeit erfolgte. Bei i) psychischer Störung oder Geisteskrankheit leistet die Versicherung nur bei dauerhafter Totalbetreuung, dauerhafter Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung oder bei dauerhaftem Verlust der zeitlichen und räumlichen Orientierung – ein großer Nachteil gegenüber der BU-Versicherung. Zu bedenken ist hier auch: Die meisten BU-Fälle werden mittlerweile durch psychische Erkrankungen ausgelöst (Versicherungsbote berichtete).

Wer mit dem Gedanken spielt, eine Multi-Rente abzuschließen, sollte zunächst stets prüfen, ob nicht auch der umfangreichere BU-Schutz zu haben ist. Gerade aber für Menschen, die aufgrund ihres Berufes nicht BU-versicherbar sind oder denen der Versicherungsschutz einer BU zu teuer ist, kann die Multi-Rente eine Alternative sein.

Vor Abschluss der Multi-Rente stehen die Gesundheitsfragen

Aber auch vor Abschluss einer Multi-Rente stehen die Gesundheitsfragen. Eine Beantwortung nach bestem Wissen und Gewissen gehört zu den wichtigsten Obliegenheiten des Versicherungsnehmers gemäß Paragraf 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Besteht ein erhöhtes Gesundheitsrisiko, berücksichtigt dies der Versicherer durch Risikoaufschläge für die Kalkulation. Schwere Vorerkrankungen können außerdem ganz zur Ablehnung des Antrags führen.

Ein Hinweis der Stiftung Warentest ist außerdem zu beachten, bevor man eine Multi-Rente abschließt: Für stabile Beiträge gibt es bei diesen Produkten keine Garantie. So können Tarife, die im Einstieg sehr günstig sind, mit der Zeit stark steigen.

Gute Verträge sollten nicht kündbar sein

Auch sollten die Policen dem Versicherer keine einseitige Kündigung ermöglichen. Negative Erfahrungen hierzu gab es bei der Axa: Weil der Versicherer sich mit seiner „Kombirente“ verkalkulierte, sollten die Versicherungsnehmer in einen teureren Vertrag wechseln (Versicherungsbote berichtete). So kündigte das Unternehmen vielen Versicherten. Ob dies rechtens ist, muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden.

Anzeige