Hinterbliebenenrechner 2021, 2022 und 2023 - Hinterbliebenenrente berechnen

Sie wollen die Versorgung der Hinterbliebenen mit einer Risikolebensversicherung absichern. Dann hilft dieser Rechner die richtige Höhe zu ermitteln. Sie geben einfach an, welche wie hoch die Hinterbliebenenrente sein soll und aus Alter und Versicherungsdauer berechnet der Rechner den notwendigen Kapitalbedarf.

Um die genaue Höhe des Bedarfs zu ermitteln, ist es jedoch wichtig zu wissen, welche gesetzlichen Ansprüche man hat. Die einfachste Berechnung des Bedarfs im Todesfall ist natürlich die Berechnung ohne etwaige staatliche Renten. Im Todesfall eines Ehepartners kann der Witwer oder die Witwe ein kleine oder große Witwenrente vom Staat in Anspruch nehmen. Selbstverständlich muss diese vom Hinterbliebenen beantragt werden.

Diese soll den Verwitweten helfen den Unterhalt, den der verstorbene Ehegatte erbracht hat, zu ersetzen. Dabei gibt es mehrere Voraussetzungen für den Erhalt einer Hinterbliebenenrente. So erhält eine Witwe oder ein Witwer die monatliche Rente nur dann, wenn das Ehepaar vorher mindestens ein Jahr verheiratet war. War die Ehe kürzer gibt es den Witwenrentenanspruch nur dann, wenn der Tod durch einen Unfall eingetreten ist oder die Ehe nicht allein aus Versorgungsgründen geschlossen wurde. Die große oder kleine Witwen-/Witwerrente gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften.

Im so genannten Sterbevierteljahr, den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod, beträgt die Witwenrente, egal ob kleine oder große Witwenpension, 100 Prozent der Rente des Versicherten.

Hinterbliebenenrente: Was ist eine kleine/große Witwenrente?

Den Anspruch auf Hinterbliebenenrente als kleine Witwenrente haben nur Witwer und Witwen, deren verstorbene Ehegatten die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben. Dazu erhält der Hinterbliebene für den Zeitraum von zwei Jahren eine Rente in Höhe von 25 Prozent der Rente, die der Verstorbenen bei voller Erwerbsminderung erhalten hätte oder der gezahlten Altersrente. Die kleine Witwerrente wird längstens für 24 Kalendermonate nach Ablauf des Monats, in dem der Versicherte verstorben ist, gezahlt.

Hat die Witwe das 45. Lebensjahr vollendet oder erzieht ein minderjähriges Kind oder sorgt für ein behindertes Kind, besteht ein Anspruch auf die große Witwenrente. Die Altersgrenze für Todesfälle wird derzeit schrittweise auf 47 Jahre angehoben.

Wieviel Witwenrente steht mir zu?

Für die Berechnung Hinterbliebenenrente ist es relevant, wann die Ehen geschlossen wurden. Dazu gibt es einen Stichtag. Unterschieden wird, ob die Eheschließung vor dem oder nach dem 01.01.2002 statt gefunden hat. So haben die überlebenden Ehegatten von Ehen die vor diesem Stichtag in den heiligen Bund der Ehe eingetreten sind einen höheren Anspruch auf die große Witwenrente. Sie erhalten 60 Prozent des Rentenanspruchs. Während Ehegatten die später geehelicht sind nur Anspruch auf 55 Prozent.

Ebenso 60 Prozent bei der großen Witwenrente erhalten ältere Ehepaare bei denen ein Partner am 01.01.2002 älter als 40 Jahre war. Ältere Ehepaare können auch von der Vertrauensschutzregelung profitieren. Diese greift, wenn der Ehegatte vor dem 1.1.2002 verstorben ist oder der Ehepartner vor dem 2.1.1962 geboren wurde. Dann werden Betriebsrenten, Einkommen aus Vermögen, Renten aus privater Altersvorsorge und Zusatzrenten aus öffentlich-rechtlicher Versorgung nicht auf die Witwenrente angerechnet. Für die Kindererziehung kann es gegebenenfalls auch einen Zuschlag zur Rente hinzu geben.


Werden die Freibeträge überschritten, wird das Einkommen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Beim überschreiten des Freibetrages wird das zu berücksichtigende Einkommen um 40 Prozent gekürzt. Bei einer Rente sind es 14 Prozent. Der aktuelle Freibetrag beträgt 742,90 Euro. Der Freibetrag für jedes waisenberechtigte Kind beträgt 157,58 Euro. Für die neuen Bundesländer gelten separate Freibeträge. Der Freibetrag für die Hinterbliebenenrente ist hier 679,54 Euro und für jedes waisenberechtigte Kind 144,14 Euro.

Eine Hinterbliebenenrente wird nur so lange gezahlt, bis der Witwer oder die Witwe wieder geheiratet hat oder eine neue eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen ist.

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