Erbschaftsteuerrechner - Schenkung- & Erbschaftsteuer berechnen. Steuerklassen und Freibeträge bei der Erbschaftsteuer

Sie suchen einen Erbschaftsteuerrechner, um die Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer für Vermögensübergänge zu berechnen? Mit unserem Erbschaftsteuerrechner können Sie schnell und einfach feststellen, wie viel Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer für Ihr Erbe oder Ihre Schenkung fällig wird. Unser Rechner berücksichtigt dabei das Verwandtschaftsverhältnis, die Steuerklasse und die Steuerfreibeträge bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer.

Wer muss Erbschaftsteuer zahlen?

Die Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer wird fällig, wenn Vermögen vererbt oder verschenkt wird. Dabei gilt die Steuerpflicht, wenn mindestens eine der beteiligten Personen, also der Erblasser/Schenker oder der Erbe/Beschenkte, ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Zudem besteht eine Steuerpflicht in Deutschland, unabhängig vom Wohnsitz der Beteiligten, wenn Inlandsvermögen übertragen wird, wie beispielsweise Immobilien in Deutschland oder Unternehmensanteile von mehr als 10% an deutschen Firmen.

Was ist erbschaftsteuerfrei?

Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen der gesetzliche Steuerfreibetrag, das Verwandtschaftsverhältnis und die Höhe der Erbschaft. Sobald das Erbe den Steuerfreibetrag überschreitet, wird Erbschaftsteuer fällig. Je nach Verwandtschaftsgrad variiert die Höhe des Steuerfreibetrags. Der Steuersatz wird anhand der Steuerklasse bestimmt, die vom Verwandtschaftsgrad abhängt.

Ratgeber: Erbschaft und Schenkung: Frühzeitig planen und Steuern sparen. Erbschaftsteuertabelle I: Freibeträge bei der Erbschaftsteuer und Steuerklasse.

  • Ehepartner und Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft: Freibetrag von 500.000 Euro in Steuerklasse I.
  • Kinder und Enkelkinder, deren Eltern verstorben sind, sowie Stief- und Adoptivkinder: Freibetrag von 400.000 Euro in Steuerklasse I.
  • Enkelkinder: Freibetrag von 200.000 Euro in Steuerklasse I.
  • Urenkel, Eltern und Großeltern beim Erwerb durch Erbschaft: Freibetrag von 100.000 Euro in Steuerklasse I.
  • Eltern und Großeltern beim Erwerb durch Schenkung, Geschwister


FAQ: Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die in Deutschland seit 1906 auf erhaltene Erbschaften erhoben wird. Sie fällt auf den Gesamtwert des Erbes abzüglich Schulden, Freibeträge und Bestattungskosten an. Die Erbschaftssteuer ist im Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) geregelt und wird nur beim konkreten Erwerb von Todes wegen fällig.

Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt vom Verkehrswert des Erbes und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben ab. Je enger die Verwandtschaft, desto niedriger ist die Steuer und desto höher ist der Freibetrag. Ehepartner werden beispielsweise in Steuerklasse I mit Steuersätzen von 7% bis 30% besteuert, während Geschwister oder Nichten und Neffen in Steuerklasse II fallen und einen Steuersatz von 15% bis 43% zahlen. Nicht mit dem Erblasser verwandte Personen zahlen in Steuerklasse III mindestens 30% Erbschaftssteuer. Die genaue Höhe der Erbschaftssteuer kann mit einem Erbschaftssteuer-Rechner ermittelt werden.

Formell fällt die Erbschaftssteuer immer an, wenn man ein Erbe antritt. Es gibt jedoch einen variablen Freibetrag, der vom Verwandtschaftsgrad abhängt. Wenn der Verkehrswert des Erbes unterhalb dieses Freibetrags liegt, entfällt die Steuer. Es gibt auch Ausnahmen von der Erbschaftssteuerpflicht bei Immobilien.

Jeder deutsche Staatsbürger, der ein Erbe antritt, dessen Wert über dem Steuerfreibetrag liegt, ist erbschaftsteuerpflichtig. Die einzige Ausnahme ist der Staat selbst, der als Erbe in letzter Instanz keine Erbschaftssteuer zahlt.

Die Berechnung der Erbschaftssteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art und dem Wert des Erbes. Wenn der Verkehrswert unterhalb des gesetzlichen Freibetrags liegt, entfällt die Steuer vollständig. Der Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben beeinflusst ebenfalls die Berechnung. Mit dem Erbschaftssteuer-Rechner von Steuertipps können Sie die genaue Höhe der Steuer für Ihren Erbfall ermitteln.

Um die Erbschaftssteuer zu vermeiden, kann man das Erbe ausschlagen. Alternativ darf der Wert des Erbes die Obergrenze des Freibetrags nicht überschreiten. Eine weitere Möglichkeit ist die Schenkung zu Lebzeiten des Erblassers. Dabei gilt zwar ein geringerer Steuerfreibetrag, aber Schenkungen werden in 10-Jahres-Intervallen rückwirkend zusammengefasst, bevor die Steuer erneut entfällt. Dadurch verringert sich das Gesamterbe, aber auch die Erbschaftsteuer. Die Nutzung des Steuertipps Erbschaftsplaners und des Erbschaftsassistenten kann Ihnen dabei helfen, Ihr Erbe rechtsgültig und steuerlich vorteilhaft zu regeln.

Im Rahmen einer Erbschaftssteuererklärung können bestimmte Kosten abgesetzt werden, wie zum Beispiel Bestattungskosten, Grabdenkmal und Aufwendungen für die Grabpflege. Auch ausständige Nachlassverbindlichkeiten des Erblassers können abgesetzt werden. Zudem kann die sogenannte Erbfallkostenpauschale in Höhe von 10.300 Euro geltend gemacht werden, ohne Nachweise erbringen zu müssen.

Bei einer Erbengemeinschaft entscheidet das zuständige Finanzamt, wer aus der Gemeinschaft zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet wird. Es kann sein, dass auch Erben, die normalerweise nicht steuerpflichtig wären, zur Abgabe einer Erbschaftssteuererklärung aufgefordert werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine gemeinschaftliche Erbschaftssteuererklärung abzugeben und die Steuer direkt aus dem Nachlass zu begleichen. Bei Immobilien wird die Erbschaftssteuer nur von den Erben fällig, die sich den Verkehrswert anteilig ausbezahlen lassen.

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