Erbschaftsteuerrechner - Schenkung- & Erbschaftsteuer berechnen. Steuerklassen und Freibeträge bei der Erbschaftsteuer

Sie suchen einen Erbschaftsteuerrechner, um die Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer für Vermögensübergänge zu berechnen? Mit unserem Erbschaftsteuerrechner können Sie schnell und einfach feststellen, wie viel Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer für Ihr Erbe oder Ihre Schenkung fällig wird. Unser Rechner berücksichtigt dabei das Verwandtschaftsverhältnis, die Steuerklasse und die Steuerfreibeträge bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer.

Wer muss Erbschaftsteuer zahlen?

Die Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer wird fällig, wenn Vermögen vererbt oder verschenkt wird. Dabei gilt die Steuerpflicht, wenn mindestens eine der beteiligten Personen, also der Erblasser/Schenker oder der Erbe/Beschenkte, ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Zudem besteht eine Steuerpflicht in Deutschland, unabhängig vom Wohnsitz der Beteiligten, wenn Inlandsvermögen übertragen wird, wie beispielsweise Immobilien in Deutschland oder Unternehmensanteile von mehr als 10% an deutschen Firmen.

Was ist erbschaftsteuerfrei?

Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen der gesetzliche Steuerfreibetrag, das Verwandtschaftsverhältnis und die Höhe der Erbschaft. Sobald das Erbe den Steuerfreibetrag überschreitet, wird Erbschaftsteuer fällig. Je nach Verwandtschaftsgrad variiert die Höhe des Steuerfreibetrags. Der Steuersatz wird anhand der Steuerklasse bestimmt, die vom Verwandtschaftsgrad abhängt.

Ratgeber: Erbschaft und Schenkung: Frühzeitig planen und Steuern sparen. Erbschaftsteuertabelle I: Freibeträge bei der Erbschaftsteuer und Steuerklasse.

  • Ehepartner und Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft: Freibetrag von 500.000 Euro in Steuerklasse I.
  • Kinder und Enkelkinder, deren Eltern verstorben sind, sowie Stief- und Adoptivkinder: Freibetrag von 400.000 Euro in Steuerklasse I.
  • Enkelkinder: Freibetrag von 200.000 Euro in Steuerklasse I.
  • Urenkel, Eltern und Großeltern beim Erwerb durch Erbschaft: Freibetrag von 100.000 Euro in Steuerklasse I.
  • Eltern und Großeltern beim Erwerb durch Schenkung, Geschwister


Module "FAQ: Erbschaftssteuer(4910634)"

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