Bürgergeldrechner: Berechnen Sie Ihren möglichen Anspruch auf Bürgergeld

Im Januar 2023 wurde das Bürgergeld eingeführt und brachte eine Erhöhung der Geldleistungen sowie eine verbesserte Arbeitsmarktintegration durch die Jobcenter. Mit dem Bürgergeldrechner können Sie vorab exakt berechnen, ob Sie einen Anspruch auf Bürgergeld haben. Nutzen Sie unseren Bürgergeldrechner, um das Bürgergeld ab dem 1. Januar 2023 zu berechnen.

Bürgergeld-Rechner: Ihr Überblick über die mögliche Höhe des Bürgergeldes

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen einen Bürgergeld-Rechner zur Verfügung, der Ihnen einen Überblick über die mögliche Höhe des Bürgergeldes verschafft, noch bevor Sie einen Antrag stellen. Unser Bürgergeld-Rechner ermöglicht auch den Vergleich mit dem Bürgergeld-Bescheid des Jobcenters.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Berechnung übernehmen.

Das Bürgergeld als Ersatz für Hartz IV ab dem 1. Januar 2023

Das Bürgergeld wurde als Ersatz für das bisherige ALG II (Hartz IV) eingeführt und bietet wesentliche Verbesserungen für hilfebedürftige Familien. Für unsere Berechnungen verwenden wir die aktuellen Zahlen nach dem SGB II, die ab dem 1. Januar 2023 gültig sind.

Bürgergeld: Aktuelle Regelsätze für verschiedene Personengruppen

Das Bürgergeld, das seit Januar 2023 eingeführt wurde, bietet finanzielle Unterstützung für verschiedene Bedürftigkeitsgruppen. Hier sind die aktuellen Regelsätze des Bürgergeldes für unterschiedliche Personengruppen:

  • Alleinstehende/ Alleinerziehende: Alleinstehende Personen oder Alleinerziehende erhalten einen monatlichen Regelsatz von 502 Euro. Dieser Betrag soll ihnen eine angemessene finanzielle Grundlage bieten.

  • Volljährige Partner in einer Bedarfsgemeinschaft: Volljährige Partner, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten einen monatlichen Regelsatz von 451 Euro. Diese Regelung berücksichtigt ihre gemeinsamen finanziellen Bedürfnisse.

  • Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren: Kinder zwischen 14 und 17 Jahren erhalten einen monatlichen Regelsatz von 420 Euro. Dieser Betrag soll ihre altersspezifischen Bedürfnisse decken und ihnen ein angemessenes Leben ermöglichen.

  • Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren: Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren erhalten einen monatlichen Regelsatz von 348 Euro. Dieser Betrag berücksichtigt ihre spezifischen Bedürfnisse in diesem Altersbereich.

  • Kinder unter 6 Jahren: Für Kinder unter 6 Jahren beträgt der monatliche Regelsatz 318 Euro. Dieser Betrag zielt darauf ab, ihre besonderen Bedürfnisse und Kosten in diesem frühen Entwicklungsstadium abzudecken.

Diese Regelsätze dienen als Orientierung und sollen sicherstellen, dass die Empfänger des Bürgergeldes ein angemessenes Maß an finanzieller Unterstützung erhalten, um ihren Grundbedürfnissen nachzukommen. Beachten Sie bitte, dass diese Werte zum aktuellen Stand gültig sind und Änderungen unterliegen können.

Berücksichtigung der Bedarfsgemeinschaft

Unser Bürgergeld-Rechner berücksichtigt alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, einschließlich Ehepartner oder Partner einer Lebensgemeinschaft, Kinder und sonstige haushaltsangehörige Personen.

Berücksichtigung des Einkommens

Im Rechner müssen Sie das Einkommen aller erwerbstätigen Personen eingeben. Die Freibeträge werden berechnet, und anschließend wird ermittelt, welcher Teil des Einkommens auf das Bürgergeld angerechnet wird. Das Einkommen umfasst beispielsweise Arbeitseinkommen, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld über dem Freibetrag von 300 Euro, Unterhalt, Renten, Einnahmen aus Vermietung, Zinsen oder Steuererstattungen.

Elterngeldfreibetrag

Beim Bürgergeld wird das Elterngeld vollständig als Einkommen angerechnet, einschließlich des Mindestbetrags von 300 Euro. Eine Ausnahme besteht für Elterngeldberechtigte, die Bürgergeld beziehen und vor der Geburt erwerbstätig waren. Für sie gilt ein Elterngeldfreibetrag, der je nach Verdienst maximal 300 Euro beträgt. Bis zu dieser Höhe wird das Elterngeld nicht auf das Bürgergeld angerechnet.


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