Lexikon -Vorsorgeaufwendungen

Vorsorgeaufwendungen sind Versicherungsbeiträge die den Steuerpflichtigen und seine Angehörigen gegen alle Lebensrisiken abzusichern, wie:

  • Krankheit
  • Invalidität
  • Tod
  • Unfall
  • Haftungsansprüche Dritter usw.
Diese Beiträge werden bei Arbeitnehmern erstmal in einem pauschalierten Verfahren durch die Vorsorgepauschale berücksichtigt. Mehraufwendungen können im Rahmen der Höchstbeträge (§ 10d EStG 1997) bei einer Veranlagung zur Einkommenssteuer geltend gemacht werden.
Zu den begünstigten Vorsorgeaufwendungen zählen die:
  • Krankenversicherung und Krankentagegeldversicherung (privat und gesetzlich)
  • Pflegeversicherung (privat und gesetzlich)
    • Private Haftpflichtversicherung
  • Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall, wie Risikoversicherungen, Rentenversicherungen, Pensions-, Versorgungs- und Sterbekassen
  • ebenso Beiträge zur Pflegekrankenversicherung, Pflegerentenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung u.a.

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