Lexikon -Transport (Waren)
Als Ergänzung zur Frachtführerhaftpflicht, um die Differenz zwischen gesetzlicher Haftung und tatsächlichem Schaden auszugleichen. Es handelt sich hierbei meist um einen Rahmenvertrag, durch den für alle genannten Güter zu dem vereinbarten Versicherungsumfang nach kaufmännischen Grundsätzen (Gefahrtragung) Versicherungsschutz gewährt wird.
Die versicherten Transporte sind dem Versicherer nachträglich einzeln oder summarisch entsprechend den Tarifpositionen innerhalb der vereinbarten Zeiträume zur Beitragsberechnung einzureichen.