Lexikon -Transparenzgebot
Das Transparenzgebot ist anwendbar, wenn ein Vertragspartner dem Vertrag (auch dem Rechtsschutzversicherungsvertrag) vorformulierte Vertragsbedingungen zu Grunde legt.
Eine Vertragsklausel ist u. a. dann unwirksam, wenn der Vertragspartner des Verwenders der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unangemesssen benachteiligt wird.
Das neu-gestaltete Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bietet hier mehr Verbraucherschutz.
siehe: Vertrag