Lexikon -Riester-Rente

Ziel der "Riester-Rente" ist die Verlagerung der Altersvorsorge vom Staat auf den einzelnen Bürger auf neuer gesetzlicher Grundlage, dem Altersvermögensgesetz. Diese Rentenreform mit staatlicher Förderung privater Vorsorgemaßnahmen stammt aus dem ehemals von Walter Riester geführten Arbeitsministerium. Wer den vollen Sparbetrag aufbringt, erhält folgende Zulagen vom Staat "geschenkt":

  • 2002: Alleinstehende: 38 EUR, Ehepaare: 76 EUR, je Kind: 46 EUR
  • 2004: Alleinstehende: 76 EUR, Ehepaare: 152 EUR, je Kind: 92 EUR
  • 2006: Alleinstehende: 114 EUR, Ehepaare: 228 EUR, je Kind: 138 EUR
  • 2008: Alleinstehende: 154 EUR, Ehepaare: 308 EUR, je Kind: 185 EUR

Jeder zahlt während des aktiven Arbeitslebens Beiträge in eine Private Rentenversicherung , einen Banksparplan oder einen Fonds und erhält extra die o.g. Zulagen vom Staat und Steuerfreibeträge. Riester-Produkte garantieren eine Rückzahlung der eingezahlten Beträge sowie eine Mindestverzinsung von zZt. 2,75 Prozent.

Anspruch auf diese Förderung haben alle gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer, Beamte, Soldaten und Zivildienstleistende, Eltern im Erziehungsurlaub sowie freiwillig gesetzlich Rentenversicherte und Arbeitslose.
Woran aber erstmal niemand denkt - die sogenannte nachgelagerte Besteuerung der Riester-Rente. Die Kapitalerträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei, die Besteuerung erfolgt erst in der Auszahlungsphase.

siehe: Rürup-Rente ,
Rentenversicherung ,
Altersvermögensgesetz ,
Rente

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