Lexikon -Reiserücktrittsversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung springt ein, wenn man aus einem wichtigen, unvorhersehbarem Grund (Brand, Krankheit, Schwangerschaft, Verunglücken sowie auch Unfälle von Ehepartner, Geschwister, Eltern ...) eine gebuchte Reise nicht antreten kann und der Reiseveranstalter Stornogebühren bis zu 80 % des Reisepreises fordert. Auch wenn man den Urlaub abbrechen muß, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Rückreise.
Innerhalb von 14 Tagen nach Reisebuchung muß die Police abgeschlossen sein.

© Versicherungsbote.de