Lexikon -Rehabilitation

Unter Rehabilitation versteht man im Gesundheitswesen die Wiedereingliederung in den Alltag und das berufliche Leben. Es gibt:

  • die Medizinische Rehabilitation, bei der versucht wird schwere körperliche, geistige oder seelische Gesundheitsschäden (zB. durch Unfall) zu beseitigen, zu mildern, oder Folgen zu vermeiden. Auch Menschen die nicht mehr im Berufsleben stehen (zB. Kinder, Rentner usw.) haben Anspruch auf med. Rehabilitation.
    Es gibt insgesamt 7 Leistungsträger unter anderem die gesetzlichen Krankenkassen, die Rentenversicherungsträger sowie die Unfallversicherung die in der Regel alle anfallenden Kosten gewähren und ein Übergangsgeld zur Verfügung stellen.
  • die Beruflische Rehabilitation, bei der das Ziel ist, den Betroffenen durch Maßnahmen (Umschulungen usw.) wieder in den beruflichen Alltag zu führen.
  • die soziale Rehabilitation, sie umfasst alle Leistungen die am sozialen Leben teilhaben (zB. Wohnungshilfe, Haushaltshilfe).

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