Lexikon -Mutterschutzfristen

Mutterschutzfristen sind zeitlich eingegrenzt und dauern in der Regel zwischen 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt, und im Falle einer Frühgeburt oder Mehrlingsgeburt bis zu 12 Wochen nach der Entbindung. In dieser Mutterschutzfrist besteht ein gesetzliches Beschäftigungsverbot für die entsprechende Mutter.

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