Lexikon -Krankenversicherung

Die Krankenversicherung gehört zu den Pflichtversicherungen. Die Krankenversicherung erstattet die Kosten, die durch Krankheit, Vorsorge, Schwangerschaft und Geburt entstehen. Es gibt die:

  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Private Krankenversicherung
Wer ein Jahresgehalt von mehr als 45.900 EUR hat, kann sich bei einer Privaten Krankenkasse versichern. Ist das Einkommen geringer, muß man sich in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichern. Aber man hat die Möglichkeit, sich privat durch eine Zusatzversicherung abzusichern.

Änderungen für die Krankenversicherung infolge der VVG-Reform:
Die Rechte des privaten Krankenversicherers gegenüber den medizinischen Leistungserbringern (Krankenhäuser, Ärzte) wurden erweitert. Um auch auf Qualität und Menge der medizinischen Leistung Einfluß ausüben zu können, werden direkte vertragliche Beziehungen zwischen Versicherer und Leistungserbringer möglich sein. Die Beratung des Versicherungsnehmers über medizinische Leistungen soll auch vom Versicherer erbracht werden können.

siehe: VVG-Reform

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