Lexikon -Kostenerstattungstarif

Sogenannte Kostenerstattungs-Tarife wurden im Zuge des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes eingeführt. Sie zählen zu den Wahltarifen.
Bei dieser Tarifvariante zahlt der Versicherte eine höhere Prämie und zahlt anfallende Arztkosten zunächst selbst. Er erhält eine Rechnung und kann diese bei seiner Krankenversicherung einreichen.
Es sollte im Vorfeld geklärt werden, welche Leistungen die Krankenkasse tatsächlich übernimmt.

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