Lexikon -Inhaberklausel

Unter Inhaberklausel versteht man eine besondere Vereinbarung bei einem Schuldrechts-Vertrag. Sie besagt, dass der Person, die die Schuldvereinbarung vorlegt (Inhaber), der Schuldbetrag zu leisten ist.

Diese Klausel ist an keinen bestimmten Wortlaut gebunden.

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