Lexikon -Honorar

Ein Honorar ist, wenn ein Arzt für seine medizinische Behandlung eine Rechnung stellt. Privat- und Kassenpatienten werden dabei unterschieden:

  • Bei Privatpatienten berechnet sich das Honorar nach der GOÄ oder auch privaten Vereinbarungen.
  • Dagegen hat der Arzt bei Kassenpatienten keinen Anspruch auf ein Honorar. Die erbrachten medizinischen Leistungen müssen über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet werden.

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