Lexikon -Haarwild


Dem Bundesjagdgesetz zufolge handelt es sich bei Hirschen, Rehen, Wildschweinen, Dachsen und z.B. Füchsen um Haarwild.

Kaskoversichert ist der Zusammenstoß des fahrenden Kraftfahrzeuges mit Haarwild.

siehe auch:

Nutztiere,
Federwild


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