Lexikon -Genesungsgeld
Zu den Leistungsarten der privaten Unfallversicherung gehört auch das Genesungsgeld. Im Anschluss an die Entlassung aus dem Krankenhaus wird die im Versicherungsvertrag individuell festgelegte Höhe
ausgezahlt.
Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die auch Krankenhaustagegeld geleistet wurde, längstens jedoch für 100 Tage.
Sind aufgrund desselben Unfalls mehrere Krankenhausaufenthalte notwendig, gilt dies als unterbrochener Krankenhausaufenthalt.