Lexikon -Gefahrgut

Als Gefahrgut bezeichnet man Stoffe und Gegenstände, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes bei der Beförderung Gefahren ausgehen können für die: 

  • öffentliche Sicherheit oder Ordnung, v.a. für die Allgemeinheit,
  • für wichtige Gemeinschaftsgüter,
für Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren und Sachen 
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug Gefahrgut transportieren, geben Sie dies bitte an. 

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