Lexikon -Entschädigungsgrenzen

Eine Hausratversicherung zahlt im Schadenfall 20% der Versicherungssumme als Entschädigung für Wertsachen. Gegen Zahlung eines zusätzlichen Betrages kann eine höhere Grenze vereinbart werden.

Folgende Entschädigungsgrenzen sehen Hausratversicherungen vor:
  • Bargeld (1.000,00 EUR)
  • Urkunden, Wertpapiere (2.500,00 EUR)
  • Schmuck (20.000 EUR)
Wird zur Aufbewahrung von Schmuck, Papieren und Bargeld ein mehrwandiger Stahlschrank (mindestens 200 kg Gewicht) genutzt, entfallen diese Grenzen.

Die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen, versicherte Kosten und versicherten Mietausfall beträgt im Rahmen der Wohngebäudeversicherung maximal die Versicherungssumme.

Die Entschädigung für Aufräumungs- oder Abbruchkosten, Bewegungs- oder Schutzkosten, sowie Mehrkosten sind auf 5 % der Versicherungssumme je Schadenfall begrenzt.

Die Entschädigung für den Mietausfall ist begrenzt auf maximal 12 Monate.



siehe: Hausratversicherung, Entschädigungsleistungen

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