Lexikon -Arbeitslosigkeit - Beitragsbefreiung
Der Versicherungsschutz bleibt erhalten. Die Beitragsfreiheit endet mit Beginn einer neuen Arbeit bzw. wenn die Arbeitlosigkeit länger als eine vertraglich
vereinbarte Zeit dauert. Danach wird der Vertrag unverändert und beitragspflichtig weitergeführt.