Was aber ist zu beachten? Wie bei vielen Versicherungen stehen am Anfang des Abschlusses einer Invaliditätsversicherung für Kinder die Gesundheitsfragen. Diese müssen nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet und Vorerkrankungen dürfen nicht verschwiegen werden. Ansonsten kann der Versicherer schlimmstenfalls bei Eintreten einer Invalidität die Leistung verweigern.

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Bei den Gesundheitsfragen müssen auch alle angeborenen Krankheiten angegeben werden – die Versicherungsbedingungen schließen Invalidität durch angeborene Erkrankungen und zum Teil auch Erkrankungen im ersten Lebensjahr aus (das trifft insbesondere für Policen zu, die erst ab dem ersten Lebensjahr abgeschlossen werden können). Der Bundesgerichtshof urteilte aber, dass eine Versicherung dennoch zahlen muss, falls eine angeborene Erkrankung bei Abschluss der Police noch nicht erkennbar war (Az. IV ZR 252/06). Wichtig ist auch, dass Unfälle angegeben werden müssen, die das Kind vor Abschluss der Police schon erlitten hatte.

Auf Ausschlüsse achten

Bei einem Produkttest stellten die Verbraucherschützer der Stiftung Warentest fest, dass alle Policen Ausschlüsse für verschiedene Krankheiten enthielten. Es sollte also darauf geachtet werden, dass die Policen nicht zu viele Krankheiten ausschließen. Empfehlenswert ist laut Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz , dass psychische Erkrankungen im Versicherungsschutz inbegriffen sind. Allerdings muss man bei einem doch überschaubaren Angebot erst einmal solche Policen finden.

Denn die meisten Versicherer zahlen nicht bei Invalidität aufgrund von Neurosen, Persönlichkeitsstörungen und Verhaltensstörungen sowie von Psychosen oder Intelligenzminderung, erklären die Experten von worksurance. Versicherungsschutz bestehe jedoch, wenn die Beeinträchtigung durch einen Unfall oder eine Erkrankung mit hirnorganischen Schäden oder durch eine Vergiftung oder Infektion verursacht wurde.

Eine vereinbarte Rente sollte bei mindestens 1.000 Euro liegen. Die Versicherer bieten Verträge in der Regel ab dem ersten Geburtstag an, in manchen Fällen auch schon sechs Wochen nach der Geburt. Ein Vertragsabschluss ist meist nur bis zum 14. oder 16. Lebensjahr möglich. Empfehlenswert ist, wenn der Versicherer für später einen Wechsel in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ermöglicht.

Beachtet werden sollte für ältere Kinder: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird bereits für Schüler empfohlen – ab dem 10. Lebensjahr ist die Berufsunfähigkeitsversicherung gegenüber der Invaliditätsversicherung auf jeden Fall die bessere Wahl.

Invaliditätsversicherung: ein Stiefkind der Branche

Bedauerlich ist freilich: Die wichtige Invaliditätsversicherung ist ein Stiefkind der Branche und wird nur von wenigen Unternehmen angeboten. Einige Versicherer haben sich aus dem Geschäft verabschiedet – zum Beispiel hat laut Stiftung Warentest die HUK-Coburg das Neugeschäft mit den Policen eingestellt. Auch erregte vor einigen Jahren die Basler die Kritik der Verbraucherschützer, weil sie versicherungsseitig ihren kompletten Bestand an Invaliditätsversicherungen kündigte (Versicherungsbote berichtete).

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Dennoch konnte die Stiftung Warentest immerhin noch 11 Angebote für ihren Test einholen. Ein Tarif schloss mit "Sehr Gut" ab (Preis: 275 Euro im Jahr), die anderen mit "Gut" oder "Befriedigend". Es ist also noch ein Markt mit den wichtigen Invaliditätsversicherungen vorhanden.

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