Die finanziellen Versorgungsausgaben für Beamte werden für Bund, Länder und Kommunen zunehmend zu einem Problem. Darauf macht aktuell Die Welt aufmerksam. In den vergangenen zehn Jahren sind demnach die Versorgungsausgaben von Bund und Ländern für pensionierte Beamte um 50 Prozent auf 60 Milliarden Euro gestiegen, wie die liberale Denkfabrik „Stiftung Marktwirtschaft“ bereits in einer Studie Anfang des Jahres kritisiert hat.

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Die Versorgungsausgaben für Beamte von Bund und Ländern für Beamte könnten bis zum Jahr 2060 auf 120 Milliarden Euro pro Jahr steigen, warnt die „Stiftung Marktwirtschaft“ anhand von Daten des Statistischen Bundesamtes sowie eigener Berechnungen. Diese Versorgungsausgaben beinhalten Ruhegehalt, Hinterbliebenenversorgung (Witwen-, Witwer- und Waisengeld) sowie die Leistungen zur Beihilfe.

Bundesweit mehr Versorgungsempfänger als aktive Beamte

Schon heute gibt es demnach mehr pensionierte Beamte und Hinterbliebene als aktive Beamte. Das ist vor allem für die Bundesländer ein Problem, die das Gros der Beamten beschäftigen. Während für Bundesländer rund 1,3 Millionen Beamte tätig sind, entfallen auf den Bund und die Kommunen jeweils knapp 200.000 Staatsdiener.

Den knapp 1,7 Millionen aktiven Beamten standen im Jahr 2020 mehr als 1,716 Millionen Versorgungsempfänger gegenüber, deren Zahl sich bis zum Jahr 2030 nach Berechnungen der „Stiftung Marktwirtschaft“ auf 1,764 Millionen erhöhen wird. Grund ist, dass in den westdeutschen Bundesländern vor allem in den 70er und 80er Jahren eine regelrechte Verbeamtungswelle herrschte: Menschen, die nun bereits im Ruhestand sind oder vor dem Ruhestand stehen. Bis 2040 soll die Zahl der Versorgungsempfänger dann wieder auf 1,652 Millionen sinken.

“Der heutige Steuerzahler zahlt die Zeche für die Verbeamtungswellen der Vergangenheit“, zitiert DIE WElT Rainer Holznagel, den Präsidenten des Bundes der Steuerzahler. Weil immer mehr öffentliche Mittel für Pensionen und Beihilfe nötig seien, schrumpften die Spielräume für Investitionen in Bildung, Infrastruktur und Klimaschutz. „Doch anstattgegenzusteuern, steigt seit einigen Jahren die Zahl der Beamten wieder“, kritisiert Holznagel. Als Beispiel nennt der Steuerzahlerbund das Land Nordrhein-Westfalen, wo die Versorgung der Pensionäre inzwischen nach eigenen Berechnungen 35 Prozent der gesamten Personalkosten des Landes ausmachen sowie 13 Prozent des Landesetats.

Zwar sind die Bundesländer seit 1999 verpflichtet, sogenannte Versorgungsrücklagen für ihre Beamten zu bilden (nach § 14 des Bundesbesoldungsgesetzes), hierfür werden seitdem 0,2 Prozentpunkte einer jeden Besoldungserhöhung entnommen. Nachdem im Zuge der Föderalismusreform 2006 die Gesetzgebungskompetenz für die Beamtenreform vom Bund an die Länder überging, wurden zudem zusätzliche Pensions- bzw. Versorgungsfonds angelegt, um neu angestellte Beamte zu entlasten.

Doch diese Sicherheitstöpfe sind viel zu dünn befüllt, um die Beamten im Alter abzusichern. Das Bundesland Sachsen bildet hier den Spitzenplatz, zumal es insgesamt über eine niedrige Zahl von Beamten verfügt: nach Berechnungen der „Stiftung Marktwirtschaft“ würde hier das Vermögen im Versorgungsfonds ausreichen, um die Pensionsansprüche für sechs Jahre zu bedienen. In Niedersachsen hingegen wäre das gebildete Vermögen bereits nach 1,7 Monaten aufgebraucht. In den meisten Bundesländern reiche das angesparte Geld nicht einmal für ein Jahr. Hier gilt es zu bedenken, dass Beamte im Durchschnitt mehr als 20 Jahre im Ruhestand verbringen.

Barwert der Versorgungsausgaben und explizite Verschuldung der Bundesländer pro Kopf in Euro 2019. Quelle: Berechnungen der Stiftung Marktwirtschaft auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamtes und der Statistischen Landesämter.Stiftung Marktwirtschaft: Die Generationenbilanz Update 2021

Grundsätzlich fällt auf, dass es zwischen den Bundesländern teils enorme Unterschiede bei den Verpflichtungen gegenüber Beamten im Verhältnis zur Wirtschaftskraft gibt. So ist das Versorgungsproblem zunächst eines der alten Bundesländer: Ostdeutsche Länder haben hier weit weniger Last zu stemmen, da erst nach der Wende 1990 Staatsdiener nach dem westdeutschen Beamtenrecht verbeamtet wurden. Entsprechend gibt es eine geringe fiskalische Belastung im Osten und eine hohe Belastung im Westen. Während zum Beispiel in Sachsen nur knapp 20 Prozent der Beschäftigten im öffentlichen Dienst verbeamtet sind, beträgt der Anteil in Bremen über 44 Prozent. Doch während wirtschaftsstarke Bundesländer wie Bayern die Ausgaben für Beamte relativ gut stemmen können, sind vor allem strukturschwache Regionen wie Bremen oder Saarland davon bedroht, dass sie Pensionen und Beihilfen nicht mehr stemmen können. Dann müsste der Bund einspringen. Diese Bundesländer könnten aber auch weit weniger Geld in Bildung, Digitalisierung etc. investieren.

Implizite bzw. versteckte Schulden

Aus Sicht von Bund und Ländern hat die Verbeamtung zunächst sogar einen finanziellen Vorteil. Da für Beamte keine Sozialbeiträge abgeführt werden müssen, sind Beamte zunächst oft billiger als Angestellte im öffentlichen Dienst. Allerdings gehen sie damit zukünftige Zahlungsverpflichtungen ein, die Kosten werden quasi in die Zukunft verschoben. Denn Bund und Länder verpflichten sich, Beamte im Ruhestand und bei Dienstunfähigkeit bis an ihr Lebensende zu versorgen, ebenso Hinterbliebene in Form von Witwen-, Witwer- oder Waisengeld. „Dementsprechend liegen die Kosten über den Lebenszyklus deutlich über denen der Angestellten im öffentlichen Dienst“, schreibt die „Stiftung Marktwirtschaft“ in ihrem Update zur Generationenbilanz von 2021. Die Kosten werden folglich in die Zukunft verschoben: und an nachfolgende Generationen weitergegeben. Dies beinhaltet auch die betriebliche Altersvorsorge, für die Beschäftigte in der Regel selbst sorgen müssen.

Vermögen der Versorgungsfonds der Bundesländer im Jahr 2020.Stiftung Marktwirtschaft, Argumente zu Marktwirtschaft und Politik Nr. 167, Januar 2023

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Große Unterschiede bei der Bildung von Rücklagen

Die Gesetzgebungshoheit der Bundesländer hat dazu geführt, dass bei der Ausgestaltung der Fonds und auch bei ihren Anlagestrategien große Unterschiede bestehen. Sachsen ist das einzige Bundesland, dass die Rücklagen für Beamte, die nach 1997 eingestellt wurden, nach versicherungsmathematischen Grundlagen berechnet, so berichtet der Bochumer Finanzwissenschaftler Stefan Walter in einem Beitrag für familiengerechtigkeit.de. Stark vereinfacht werden die Rücklagen folglich so kalkuliert, wie dies auch ein privater Rentenversicherer tun würde. Andere Länder führen dem Fonds einen pauschalen Zuschuss aus dem Landeshaushalt zu, zum Beispiel in Schleswig Holstein 80 Millionen Euro, und eine Pauschale für jeden neu eingestellten Beamten. Ausgerechnet das Sorgenkind Niedersachsen führe dem Fonds aktuell gar nichts mehr zu, in Thüringen würden bereits wieder Gelder entnommen. Der Wille, Geld anzusparen, unterliege dabei auch politischen Implikationen. So würden in Wahljahren oft niedrigere Rücklagen gebildet als in anderen: Das lässt den Landeshaushalt besser aussehen.

Den Großteil der Gelder stecken die Fonds hierbei in Anleihen, zumal sie vermeintliche Sicherheit versprechen. Bemerkenswert: In Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Thüringen erfolgt die Anlage ausschließlich in Schuldscheinen des eigenen Bundeslandes, auch in anderen Bundesländern machen Schuldscheine einen nicht unbedeutenden Anteil aus.

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Aber schon in Zeiten niedriger Zinsen begannen die Fonds, den Anteil ihres Aktien-Investments deutlich auszubauen, wobei diese Anteile überwiegend in nachhaltige ETFs gesteckt werden. Auch hier gibt es deutliche Unterschiede: Zum Jahresende 2020 hatte der bayrische Vorsorgefonds eine Aktienquote von 40,5 Prozent, der Bund von 21 Prozent, Schleswig-Holstein als Schlusslicht der Bundesländer von 22 Prozent. Unterschiedlich geregelt sei auch die Entnahme aus den Fonds, berichtet Walter: in Sachsen erfolge sie vollständig bei der Pensionierung der Beamten, in Hessen hingegen, wenn die Rücklage zehn Prozent der bilanziellen Pensionsrückstellungen erreicht habe. Berlin plane die komplette Auflösung der Rücklage bis zum Jahr 2037, Bremen sogar bis 2028.

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