Wenn es um den Existenzschutz von Kindern geht, empfehlen Versicherungs-Experten eher eine Invaliditäts- als eine Unfallversicherung: aus gutem Grund. Diese zahlt nicht nur, wenn das Kind bei einem Unfall verletzt wird: also, wenn die versicherte Person durch ein plötzliches und von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig geschädigt wird, wie es in Paragraph 178 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) festgeschrieben ist. Sondern auch dann, wenn eine Invalidität durch Krankheit verursacht wird.

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Hier lässt die Schwerbehindertenstatistik des Statistischen Bundesamts aufhorchen, denn selten sind solche Fälle nicht. Deutlich mehr als die Hälfte der schwerbehinderten Kinder bis 15 Jahren kommt krankheitsbedingt in diese Lage. Die Kinderinvaliditätsversicherung (KIV) greift im Regelfall dann, wenn das Versorgungsamt eine Behinderung von mindestens 50 Prozent attestiert hat.

Basler kündigt den kompletten Bestand

Umso bitterer ist es dann, wenn ein Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch macht und mit einem Mal den wichtigen Schutz aufkündigt. Nicht etwa, weil Eltern und den versicherten Kindern ein Fehlverhalten vorzuwerfen wäre oder sie die Anzeigepflicht verletzt haben. Sondern einfach, weil sich der Tarif für den Versicherer nicht mehr lohnt. So erging es nun Kundinnen und Kunden der Basler Versicherung. Die Basler kündigte den kompletten Vertragsbestand der Invaliditäts-Police „Junior Schutz Plutz“ mit einer Frist von drei Monaten. Das berichten die Zeitschrift „Finanztest“ sowie mehrere Versicherungsmakler auf ihren Webseiten.

Ein Renner war die Police nicht: Rund 4.000 Verträge sind von der Kündigung betroffen. Und doch sind viele betroffene Eltern verärgert: auch deshalb, weil der recht teure Tarif durchaus was zu bieten hatte. Die "Stiftung Warentest" meldet, dass sich mehrere enttäuschte Eltern an die Verbraucherorganisation gewendet hätten, weil sie nun Rat und Hilfe suchen.

„Das Produkt hat mich überzeugt“, zitiert Finanztest eine Mutter aus Neuss, deren 5jähriger Sohn nun ohne Absicherung dasteht. „Versprochen waren 1.500 Euro lebenslange Rente sowie eine Einmalzahlung im Fall einer Behinderung nach einem Unfall oder durch Krankheit“. Immerhin 500 Euro im Jahr ließ sich die Frau den Schutz für den Filius kosten. „Finanztest“ selbst hatte den Tarif in einem Produktvergleich 2014 mit „gut“ bewertet und explizit empfohlen. Damit zählte der Tarif zu den beiden Testsiegern. Acht weitere getestete Policen schnitten schlechter ab.

Vorerkrankung: Pech gehabt?

Juristisch sind die Kündigungen nicht zu beanstanden: Nach dem Vorbild einer Unfallversicherung kalkuliert, hat sich der Versicherer ein kollektives Kündigungsrecht in den Vertrag schreiben lassen. Das heißt, einseitig aufkündigen kann der Versicherer den Vertrag dann, wenn er sich von allen anderen Policen trennt. Auch andere Versicherer haben solche Klauseln in ihren Individualitäts-Policen für Kinder. Versicherungsmakler Tobias Bierl berichtete auf seinem Blog bereits im Mai über die Kündigungen und verwies auf eine ähnlichen Passus, den die Barmenia für ihren Tarif KISS festgeschrieben hat. Dort heißt es:

“Wir können Ihren Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin kündigen, wenn wir innerhalb eines Zeitrahmens von drei Monaten alle Versicherungsverträge der Tarifgeneration, zu der Ihr Vertrag gehört, zu deren jeweiligen Ablauf ebenfalls kündigen (Bestandssanierung)". Zu einer Tarifgeneration zählen laut Vertrag alle Invaliditäts-Policen, denen "dieselben Rechnungsgrundlagen sowie dieselbe Fassung der Bedingungen" zugrunde liegen.

Ein Problem ist der Rausschmiss aber dann, wenn bei dem Kind mittlerweile bereits eine Vorerkrankung auftrat, es aber noch keinen Anspruch auf eine Einmalzahlung und Rente hatte. Für solche Kinder dürfte es schwer sein, eine neue Invaliditäts-Police zu finden, zumal das Feld der Anbieter überschaubar ist. In der Regel müssen die Kinder sich Gesundheitsfragen stellen, um einen solchen Schutz zu bekommen: Vorerkrankungen werden mit deutlichen Preisaufschlägen bestraft oder der Versicherer lehnt den Antrag sogar ab.

"Kind kommt in keinen Vertrag mehr hinein"

Dass hinter solchen Schicksalen mehr steckt als ein abstraktes Risiko, verdeutlicht Bierl am Beispiel eines Kollegen. Dieser betreut Eltern, dessen Kinder bei einem öffentlichen Versicherer abgesichert waren: vermeintlich. Denn plötzlich stand ein Kind, bereits schwer erkrankt, komplett ohne Schutz da. Der Versicherungsmakler postete Folgendes:

"Wir hatten bei einem Kunden folgenden Fall: Hatte für beide Kinder bei Provinzial eine Kinder-Invaliditäts Police. Ein Kind wird Diabetiker und der Versicherer muss monatlich 500 Euro Rente zahlen. Daraufhin kündigt der den Vertrag vom anderen Kind fristgerecht, das aber auch schon krank ist, aber noch nicht krank genug für eine Leistung. Kommt aber nun in keinen Vertrag mehr hinein".

Basler: "Sensibles und emotional besetztes Thema"

Die Basler nennt vor allem wirtschaftliche Gründe, weshalb der Tarif "Junior Schutz Plus" aus der Produktpalette gestrichen werden soll: Ein kleiner Versicherer-Bestand steht relativ hohen Gesundheits- und Pflegekosten gegenüber (ausführliches Statement des Versicherers: siehe Seite 2). Das ist zwar verständlich, zumal sich die Frage stellt, weshalb der Versicherer auf den Policen sitzen blieb und wenig Eltern dafür gewinnen konnte: trotz Empfehlung des Verbraucherschutzes.

Und doch ist der Imageschaden nun da. Der Versicherer selbst hatte auf seiner Webseite die Wichtigkeit betont, mit einer solchen Police eine Vorsorgelücke für Kinder zu schließen: Und setzt die Versicherten nun vor die Tür. Zwar ist man bemüht, die Betroffenen nun in hauseigenen Unfall-Tarifen unterzubringen. Doch erneut entsteht der Eindruck, dass die Branche nur so lange einen Schutz gewährt, wie die Versicherer selbst wirtschaftlich davon profitieren. Bereits der Konkurrent Axa verärgerte im letzten Jahr tausende Versicherungsnehmer, als er allen Kunden der Unfall-Kombirente kündigte (der Versicherungsbote berichtete).

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"Wir sind uns bewusst, dass das Thema Kinderinvalidität ein sensibles und emotional besetztes Thema ist. Wir legen großen Wert darauf, transparent zu kommunizieren, dass Verträge nicht „einfach gekündigt“ werden, sondern innerhalb des Risikomanagements sorgfältige Abwägungen getroffen werden", teilte eine Sprecherin der Basler Versicherung dem Versicherungsboten mit. "Wir nehmen unsere Verantwortung gegenüber jedem einzelnen Versicherungsnehmer ernst." Ob dies die gekündigten Eltern genauso sehen, ist schon aufgrund der Beschwerden bei der "Stiftung Warentest" zu bezweifeln.

Statement der Basler Versicherungen Deutschland zu den Vertragskündigungen

Der Versicherungsbote hat die Basler Versicherung damit konfrontiert, warum sich der Anbieter nun vom kompletten Vertragsbestand des Tarifes "Junior Schutz Plus" trennt. Es antwortete eine Sprecherin der Basler Versicherungen Deutschland.

Versicherungsbote: Warum trennen Sie sich von den Verträgen? Und auf welcher vertraglichen Grundlage?

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Basler: Als Versicherungsunternehmen sind wir verpflichtet, im Rahmen eines wirksamen Risikomanagements die Tragfähigkeit von Versicherungsrisiken zu beobachten und zu bewerten. Dabei steht auch die zukünftige Wahrung der sich aus den Versicherungsverträgen ergebenden Interessen der Versicherungsnehmer im Fokus der Prüfung. Im Rahmen unserer Unternehmensstrategie verfolgen wir daher die konsequente Ausrichtung entlang der Zielsegmente im Privatkundenkundengeschäft mit Fokus auf Wachstum in der standardisierten und mengengetriebenen Einzelunfallversicherung.

Eine Entscheidung, sich frühzeitig von kostenintensiven Spezialsegmenten zu trennen, die durch ein sehr kleines Volumen und damit hohem Aufwänden für Pflege und Betreuung gekennzeichnet sind, ist zwar nicht primäres Ziel des Risikomanagements, kann in diesem Zusammenhang aber unvermeidbar sein. Eine derartige Entscheidung musste zur Kinderinvaliditätsversicherung getroffen werden.

Gemäß unserer Bedingungen ist eine Kündigung der Verträge von beiden Seiten jeweils zum Ablauf des Vertrages möglich. Dieses Kündigungsrecht nehmen wir wahr und informieren die betroffenen Kunden fristgerecht.

Bei Invaliditätsversicherungen handelt es sich um einen existentiellen Schutz. Haben Sie keine Sorge, dass die Basler bzw. sogar die gesamte Versicherungs- und Vorsorgebranche einen Imageschaden erleidet, wenn derartige Verträge einfach gekündigt werden?

Wir sind uns bewusst, dass das Thema Kinderinvalidität ein sensibles und emotional besetztes Thema ist. Wir legen großen Wert darauf, transparent zu kommunizieren, dass Verträge nicht „einfach gekündigt“ werden, sondern innerhalb des Risikomanagements sorgfältige Abwägungen getroffen werden. Wir nehmen unsere Verantwortung gegenüber jedem einzelnen Versicherungsnehmer ernst. Wenn die Wahrung der sich aus den Versicherungsverträgen ergebenden Interessen der Versicherungsnehmer für die Zukunft gefährdet scheint, kann eine Entscheidung, sich von Spezialsegmenten zu trennen, unumgänglich sein. Umso wichtiger ist es, den Versicherungsnehmern Alternativen aufzuzeigen, was wir ebenfalls tun.

Was raten Sie nun betroffenen Eltern?

Wir stehen unseren Kunden beratend zur Seite und zeigen ihnen verschiedene Ausweichoptionen auf, die sich nach der individuellen Lebenssituation des Kindes und auch des Kunden richten. So z. B. unsere Unfallversicherung, in der wir das Invaliditätsrisiko als Kernleistung auch in Zukunft abbilden, unsere KinderVorsorge Invest Vario oder unsere Basler Berufsunfähigkeitsversicherung. Je nach Kundensituation kann auch eine Kombination dieser Optionen sinnvoll sein.

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Die Fragen stellte Mirko Wenig

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