Von der betrieblichen Altersversorgung können sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitieren. Da die gesetzliche Rente immer geringer ausfällt, können Arbeitnehmer eine Ergänzung der Rente aufbauen, um auch im Alter einen angemessenen Lebensstandard beizubehalten. Arbeitgeber profitieren, da sie Steuern sparen können und attraktiver für die bereits beschäftigten und für künftige Arbeitnehmer werden. Die betriebliche Altersversorgung kann von Arbeitgebern als Alternative zu einer Gehaltserhöhung gezahlt werden.

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So funktioniert die betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung ist neben der gesetzlichen Rente und der privaten Vorsorge eine der drei Säulen der Altersvorsorge. Für die betriebliche Altersversorgung gibt es drei verschiedene Möglichkeiten:

  • Arbeitgeber zahlt die Beiträge zur Altersvorsorge allein, ohne dass der Arbeitnehmer sich beteiligen muss
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge
  • Beiträge werden als Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmer getragen.

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, selbst die Beiträge für die Altersvorsorge zu zahlen, wenn das nicht im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag festgeschrieben ist. Er muss aber den Mitarbeitern eine Entgeltumwandlung ermöglichen, wenn diese in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz von 2018 schreibt vor, dass der Arbeitgeber für Verträge, die ab 2018 geschlossen wurden, seinen Arbeitnehmern einen Zuschuss von 15 Prozent zur Entgeltumwandlung zahlen muss.

Verbesserungen für Arbeitgeber ab 2022

Ökonom Bert Rürup spricht sich für die gesetzliche Rente aus und fordert gleichzeitig eine stärkere Förderung der privaten Vorsorge, um einer wachsenden Altersarmut entgegenzuwirken. Auch die betriebliche Altersversorgung für in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer soll weiter gefördert werden. Ab 2022 werden die Konditionen für Arbeitnehmer verbessert. Der Arbeitgeber muss die betriebliche Altersvorsorge organisieren und durchführen. Er muss die Arbeitnehmer nicht über die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge informieren. Der Arbeitnehmer hat jedoch das Recht, danach zu fragen. Waren Arbeitgeber bislang nur verpflichtet, Verträge für die Entgeltumwandlung, die ab 2018 geschlossen wurden, zu bezuschussen, so müssen sie sich jetzt auch an vorher geschlossenen Verträgen mit 15 Prozent auf die Entgeltumwandlung beteiligen. Entscheidend für diese Regelung ist die Form der betrieblichen Altersvorsorge, denn es muss sich um eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung handeln. Arbeitnehmer sollten diese Regelung kennen. Werden sie von ihrem Arbeitgeber nicht informiert, sollten sie dieses Thema selbst in der Personalabteilung ansprechen.

Wie Arbeitgeber von der betrieblichen Altersversorgung profitieren

Arbeitgeber können mit einer betrieblichen Altersversorgung ihr Image bei den Beschäftigten stärken und die Mitarbeiter besser an sich binden. Bieten sie den Mitarbeitern diese Vorsorgemöglichkeit an und zahlen sie selbst die Beiträge, bedeutet das Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitern. Auch in Stellenanzeigen können Arbeitgeber punkten, wenn sie auf eine betriebliche Altersversorgung hinweisen. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) haben oft nicht die Möglichkeit, Löhne und Gehälter in dem Umfang wie die großen Konzerne zu zahlen. Auch die Möglichkeit für Sozialleistungen ist oft begrenzt. Anders als bei einer Gehaltserhöhung, die für Arbeitgeber mehr Steuern und Sozialabgaben bedeutet, können Arbeitgeber mit einer betrieblichen Altersversorgung Steuern sparen. Der Anteil an der Sozialversicherung kann mit einer betrieblichen Altersversorgung sinken. Die Beiträge können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Möglichkeiten für die betriebliche Altersversorgung

Der Arbeitgeber ist für die Organisation der betrieblichen Altersversorgung verantwortlich und entscheidet, welches Modell er seinen Mitarbeitern anbieten möchte. Es gibt fünf verschiedene Möglichkeiten, die abhängig von der Unternehmensform, der Unternehmensgröße und davon, ob das Unternehmen an einen Tarifvertrag gebunden ist, gewählt werden können:

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  1. Direktzusagen, bei denen eine Rente aus dem Betriebsvermögen gezahlt wird
  2. Direktversicherung als Lebens- oder Rentenversicherung für jeden Mitarbeiter, bei der Arbeitgeber keine Sozialabgaben zahlen müssen, wenn die Beiträge bis zu einer Höhe von 1.752 Euro pro Mitarbeiter und Jahr mit 20 Prozent versteuert werden
  3. Pensionskasse als spezielle Lebensversicherung unabhängig vom Arbeitgeber
  4. Pensionsfonds, bei denen das angelegte Geld in einen Fonds oder ETF investiert werden kann, um eine höhere Rendite zu erzielen
  5. Unterstützungskasse, bei der die vom Arbeitgeber gezahlten Leistungen als nachträglicher Arbeitslohn gelten.

Vorteile für Arbeitnehmer

Eine betriebliche Altersversorgung lohnt sich vor allem für Geringverdiener, die aufgrund ihres geringen Einkommens keine hohe Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwarten können. Sie können mit den Leistungen des Arbeitgebers wirksam ihre Rente aufbessern oder schon mit einem geringen Teil ihres Gehalts zu günstigen Konditionen für später vorsorgen. Es hängt allerdings davon ab, welches Modell vom Arbeitnehmer gewählt wird, wie hoch die Bezüge aus der betrieblichen Altersversorgung tatsächlich ausfallen.

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