Mit verschiedenen Förderungsmöglichkeiten unterstützt der Staat zusätzliche, private Altersvorsorge. Um zu zeigen, welches Fördermodell die höchste Nettorente bieten kann, kooperierten das Fintech myPension, V.E.R.S. Leipzig GmbH und das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA). Sie prüften anhand von Musterfällen, welche Nettorente sich bei gleichem Nettoeinkommen (d.h. nach der Einzahlung in den Altersvorsorgevertrag) ergibt (Versicherungsbote berichtete). Untersucht wurde das für die folgenden Förderwege:

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  • Entgeltumwandlung mittels Direktversicherung
  • Riester-Rente
  • Basisrente
  • private Rentenversicherung

Betriebsrente verliert in allen Vergleichen

Ergebnis der Musterberechnungen: In allen Fällen unterliegt die Betriebsrente im Vergleich der Nettorenten. Trotz ‚bevorzugter Förderung‘ der Direktversicherung in der Ansparphase. Als Ursachen dafür benennt die Studie:

  • Hohe Abgaben im Alter
  • Zwang zu konservativer Kapitalanlage durch vorgeschriebene Beitragsgarantie

Ein weiterer Nachteil: Die geringe Mitnahmefähigkeit (Portabilität) der Betriebsrente bei einem Arbeitgeberwechsel. Das könnte im Laufe eines Berufslebens zu mehreren Verträgen führen - für die jedesmal Abschluss- und Vertriebskosten fällig werden. Auch das drückt die Rendite.
Zudem nennt die Untersuchung einen weiteren Aspekt, der aus Sicht der Sparer keinesfalls zu unterschätzen ist. Denn die Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung verringert das sozialversicherungspflichtige Einkommen; und führt damit zu „signifikanten“ Einbußen bei der gesetzlichen Rente.

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Nun kann selbst das beste Produkt nicht die Versäumnisse des Gesetzgebers nachholen und abzuwarten, bis vielleicht, irgendwann Nachbesserungen beschlossen werden, ist wohl auch kein besonders guter Rat.
Bleibt also, zu überprüfen, wie sich Alternativen zur Entgeltumwandlung mittels Direktversicherung auswirken würden. Und noch ein Ansatzpunkt, die Rendite der bAV zu verbessern, bietet sich: So wird in den Musterrechnungen davon ausgegangen, dass der Arbeitgeber ausschließlich den Mindestzuschuss zur bAV gewährt. Erhöht sich der Arbeitgeber-Zuschuss, fällt die Rendite-Rechnung schon ganz anders aus.

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