Der Hintergrund: Wenn sich Beamte für eine private Krankenvollversicherung entscheiden, übernimmt der Dienstherr einen Großteil der Kosten. Sie bekommen – je nach Familienstand und Status – zwischen 50 Prozent und 70 Prozent ihrer Arztrechnungen über staatliche Beihilfen ersetzt. Nur den Rest der Kosten müssen die Staatsdiener über die private Krankenversicherung abdecken. Mehr als jeder zweite Privatversicherte hat aktuell Beihilfe-Anspruch.

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Die Rückstellungen für Beihilfen stiegen binnen Jahresfrist von 190,75 Milliarden Euro auf 213,83 Milliarden Euro (Stichtag 31.12.2019) an, was ein Plus von 14,72 Prozent bedeutet.

Rückstellungen des Bundes für Pensionen und Beihilfen, in Millionen Euro. Stichtag: 31.12.2019Vermögensrechnung des Bundes

Niedriger Zins, demografische Effekte

Hintergrund der aktuellen Zahlen ist, dass der Bund verpflichtet ist, für seine Beamtinnen und Beamte künftige Verpflichtungen aus Pensions- und Beihilfeleistungen mit einer Art kapitalgedeckter Reserve abzusichern. Auf Basis versicherungsmathematischer Verfahren werden jeweils die Beträge für Rückstellungen ermittelt, wie sie in einer handelsrechtlichen Bilanz ausgewiesen werden müssten.

Ermittelt wird dabei, welche Summe heute auf ein fiktives Konto eingezahlt werden müsste, um unter Berücksichtigung der zu erwartenden Zinserträge zukünftige Verpflichtungen aus Pensions- und Beihilfeleistungen decken zu können.

Die Ansprüche der Staats-Bediensteten werden anhand mehrerer Daten errechnet: etwa dem Geschlecht, der voraussichtlichen Lebenserwartung nach Geburtsjahrgang etc. Der Zins errechnet sich anhand dem 7-jährigen Durchschnitt der Umlaufsrenditen für börsennotierte Bundeswertpapiere mit 15- bis 30-jähriger Restlaufzeit. Er sank von 2018 bis 2019 von 1,47 auf 1,16 Prozent: ein Grund, weshalb der Bund mehr Geld zurückstellen muss. Als weitere Ursachen, weshalb mehr Geld notwendig ist, werden im Bericht demografische Effekte und steigende Gesundheitskosten genannt.

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Nicht berücksichtigt werden bei den Rückstellungen hingegen die Ausgaben für Pensions- und Beihilfeleistungen des abgelaufenen Jahres, weil diese bereits gezahlt wurden und hierfür keine Rücklagen mehr gebildet werden müssen. Mit Blick auf den erfassten Personenkreis werden künftige Neueinstellungen sowie Anwärterinnen und Anwärter nicht eingerechnet, sondern nur aktive Staatsdiener und aktuelle Pensionäre. Allerdings werden Witwen und Witwer mit einbezogen.

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