Versicherungsbote: Wo finden potenzielle Versicherungsnehmer kompetente Spezialisten?

Anzeige

Herr Dr. Matijevic: Das ist eine schwierige Frage. Häufig machen unsere Kunden die Erfahrung, dass selbst Sachbearbeiter unserer Partnergesellschaften nicht wissen, dass ein entsprechender Tarif im eigenen Haus existiert. Von einer kompetenten Beratung brauchen wir dann gar nicht sprechen. Die Suche gleicht der sprichwörtlichen Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Wir gehen das Thema bewusst nicht nur als Versicherungsmakler an, sondern veranstalten z.B. auch Seminare zur Kopter-Nutzung. So profitieren Kunden von unseren eigenen Erfahrungen, aber auch vom Fachwissen aus diversen Netzwerken, auf die wir inzwischen zurückgreifen können.

Versicherungsbote: Wo liegen Tücken beim Abschluss einer entsprechenden Versicherung?

Herr Dr. Matijevic: Wie so häufig im Versicherungsbereich liegen die Tücken im Kleingedruckten. Gerade Einsteiger, die noch nicht genau wissen, wo und wie sie ihren Kopter einsetzen werden, sollten auf gewisse Mindeststandards achten. Was sollte eine Drohnenversicherung für einen Otto-Normalverbraucher zwingend beinhalten? Manche Policen von Modellflugvereinen versichern z.B. nur Flüge auf Modellflugplätzen. Für den normalen Kopter-Steuerer genügt diese Absicherung nicht. Andere Tarife schließen die Nutzung einer Kamera aus oder fordern einen zweiten Operator für den Einsatz einer Kamera am Kopter. Daher empfehlen wir, dass die Verwendung für Foto- und Videoaufnahmen aus der Luft explizit erwähnt sein sollte.

Versicherungsbote: Was sollte eine Drohnenversicherung für einen Otto-Normalverbraucher zwingend beinhalten?

Herr Dr. Matijevic: Manche Policen von Modellflugvereinen versichern z.B. nur Flüge auf Modellflugplätzen. Für den normalen Kopter-Steuerer genügt diese Absicherung nicht. Andere Tarife schließen die Nutzung einer Kamera aus oder fordern einen zweiten Operator für den Einsatz einer Kamera am Kopter. Daher empfehlen wir, dass die Verwendung für Foto- und Videoaufnahmen aus der Luft explizit erwähnt sein sollte.

Versicherungsbote: Welche privaten Haftpflichtversicherungen decken Schäden beim ausschließlich privaten Gebrauch ab?

Herr Dr. Matijevic: Viele Tarife werben damit, Modellflugzeuge mitzuversichern. Ein Blick in die Bedingungen zeigt gerade bei älteren Tarifen häufig, dass dies nur für Modelle ohne eigenen Motor gilt. Schwebeplattformen wie Multikopter kommen aber nicht ohne Motor aus. Eine weitere Schwierigkeit liegt in der Abgrenzung der rein privaten Nutzung. Hier gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung, sondern unterschiedliche Einschätzungen je nach Bundesland.

Versicherungsbote: Welche versicherungstechnischen Pflichten und Regeln gelten bei der gewerblichen Nutzung einer Drohne?

Herr Dr. Matijevic: Zu der wichtigsten Obliegenheiten des Versicherungsnehmers gehört es im gewerblichen Bereich (wie natürlich auch bei privater Nutzung), gesetzliche Regelungen und behördliche Auflagen einzuhalten. Hierzu zählt vor allem die Beantragung einer allgemeinen Aufstiegserlaubnis für die Bundesländer, in denen Luftaufnahmen getätigt werden sollen, sowie die Beachtung der dort formulierten Auflagen.

Versicherungsbote: Darf der Kopter-Steuerer Bild-Aufnahmen, die er auf dem eigenen gewerblichen Grund und Boden getätigt hat, nutzen?

Herr Dr. Matijevic: Die Frage lässt sich leider nicht allgemeingültig beantworten: Manche Bundesländer verbieten z.B. Flüge innerorts ohne zusätzliche Einzelaufstiegsgenehmigung, sodass ein entsprechendes Luftbild auch mit allgemeiner Aufstiegserlaubnis nicht einfach so gewerblich verwendet werden dürfte. Auch sollte geprüft werden, ob eventuelle Rechte von Dritten verletzt werden, deren Firmengelände ggf. ebenfalls auf dem Luftbild zu sehen ist. Im Zweifelsfall ist daher eher eine Rechts- als eine Versicherungsberatung erforderlich.

Anzeige

Versicherungsbote: Vielen Dank für das Interview!

vorherige Seite
Seite 1/2/

Anzeige