Rente: Bundesregierung will alle 33 Empfehlungen für Rentenreform umsetzen
Die Koaltition will die Vorschläge der Rentenkommission vollständig umsetzen. Die 33 Empfehlungen der Kommission reichen von einer verpflichtenden Kapitalrente über ein höheres Renteneintrittsalter bis hin zum Aus für die Rente mit 63. Auch Selbstständige, Vorstände von Aktiengesellschaften sowie Bundes- und Landtagsabgeordnete sollen künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden.

Die Bundesregierung macht Tempo bei der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung. Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas haben angekündigt, die Vorschläge der Rentenkommission vollständig umsetzen zu wollen. Damit könnte die Altersvorsorge in Deutschland vor dem größten Umbau seit Jahren stehen.
Anzeige
„Wir sind uns in der Koalition einig, dass wir dieses Paket vollständig umsetzen werden“, erklärte Merz bei der Vorstellung des Berichts. Einzelne Maßnahmen herauszulösen komme nicht infrage. Arbeitsministerin Bas bezeichnete die Empfehlungen als „Gesamtkunstwerk“, dessen Bausteine ineinandergreifen. Ziel sei es, das Rentensystem langfristig zu stabilisieren, das Rentenniveau zu sichern und gleichzeitig die Finanzierung demografiefest aufzustellen.
Im Mittelpunkt der Vorschläge steht die Einführung einer verpflichtenden gesetzlichen Kapitalrente nach schwedischem Vorbild. Künftig sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusätzlich zur bisherigen Umlagerente schrittweise jeweils bis zu einem Prozent des Bruttolohns in einen staatlichen Kapitalfonds einzahlen. Insgesamt würde der Zusatzbeitrag zwei Prozent betragen. Der Fonds soll die Gelder am Kapitalmarkt investieren und so zusätzliche Erträge für die Altersvorsorge erwirtschaften. Nach Berechnungen der Kommission könnten Versicherte dadurch nach 20 Jahren Ansparzeit rund 150 Euro zusätzliche Monatsrente erhalten. Nach 45 Jahren wären sogar mehr als 770 Euro möglich.
Merz sieht darin einen wichtigen Schritt für die jüngeren Generationen. Die verpflichtende Kapitaldeckung nehme „der jüngeren Generation eine gewaltige Last von den Schultern“. Gleichzeitig würden jedes Jahr Milliardenbeträge zusätzlich in den Kapitalmarkt fließen.
Die Kommission schlägt zudem vor, das Rentenniveau für Neurentner auch nach dem Auslaufen der bisherigen Haltelinie im Jahr 2031 bei mindestens 48 Prozent des Durchschnittslohns zu stabilisieren. Möglich machen soll dies ein steuerfinanzierter Übergangsfaktor. Langfristig sollen die Erträge der Kapitalrente das Rentenniveau sogar wieder über die Marke von 50 Prozent heben. Für Bestandsrentner sieht das Konzept dagegen weniger großzügige Anpassungen vor. Ab 2032 sollen die laufenden Renten wieder stärker den bisherigen Dämpfungsmechanismen folgen und damit langsamer steigen als die Löhne. Dazu solle der Nachhaltigkeitsfaktor wieder aktiviert werden. Dieser war ursprünglich eingeführt worden, um die Rentenanpassungen an das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenempfängern zu koppeln. 2018 wurde der Mechanismus zunächst bis 2025 ausgesetzt. Zuletzt war der Nachhaltigkeitsfaktor bis 2031 auf Eis gelegt worden.
Zu den umstrittensten Vorschlägen gehört die Anhebung des Renteneintrittsalters über das Jahr 2031 hinaus. Die Altersgrenze soll künftig automatisch an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden. Die zusätzlich gewonnene Lebenszeit soll dabei im Verhältnis zwei Drittel Arbeit und ein Drittel Ruhestand aufgeteilt werden. Nach den Berechnungen der Kommission würde das Renteneintrittsalter bis 2042 auf 67,5 Jahre steigen. Ein Rentenalter von 70 Jahren wäre erst für das Jahr 2092 zu erwarten.
Aus für die Rente mit 63
Parallel dazu soll die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren entfallen. Stattdessen wird eine Härtefallregelung für Menschen vorgeschlagen, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Die Kommission verspricht sich davon eine spürbare Entlastung der Rentenkasse. Der Schritt dürfte politisch allerdings für Diskussionen sorgen. Allein 2024 nutzten rund 269.000 Menschen die Möglichkeit, vorzeitig und ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen.
Darüber hinaus soll der Kreis der Beitragszahler erweitert werden. Künftig sollen neue Selbstständige, Vorstände von Aktiengesellschaften sowie Bundes- und Landtagsabgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Für Beamte empfiehlt die Kommission eine „wirkungsgleiche Übertragung“ künftiger Reformen.
Auch die Sonderstellung von Minijobs steht auf dem Prüfstand. Die Kommission schlägt vor, den bisherigen rentenrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen und Minijobs vollständig in die Rentenversicherung einzubeziehen.
Trotz der geplanten Stärkung der gesetzlichen Rente macht die Kommission deutlich, dass die erste Säule allein nicht ausreichen wird. Wer im Ruhestand ein Einkommen nahe seines letzten Verdienstes erzielen möchte, werde auch künftig auf betriebliche und private Vorsorge angewiesen sein. Die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung soll deshalb weiter gefördert werden.
