Versicherungsbote: Herr Dr. Matijevic, wie sind Sie bei der Novadis Versicherungsmakler OHG speziell auf das Thema Drohnen und die damit zusammenhängende Absicherung gekommen und was macht es für Sie interessant?

Anzeige

Dr. Alexander Matijevic studierte Wirtschaftswissenschaften. Seit 2002 ist er als Versicherungsmakler mit den Schwerpunkten Private Krankenversicherung, Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit, Krankenzusatzversicherung und betriebliche Altersvorsorge tätig. Als Inhaber und Geschäftsführer der Novadis Versicherungsmakler OHG, hat er sich seit 2012 auf den Kopter-Markt spezialisiert und hat ein hohes Fachwissen wenn es um Absicherung gegen Schäden, die durch zivile Drohnen verursacht werden, geht. Dr. Alexander Matijevic Herr Dr. Matijevic: Als Maklerbüro gehen wir seit einigen Jahren den Weg, uns auf Nischenprodukte zu spezialisieren. Beim Thema Kopter lag der Ursprung eher im privaten Bereich. 2012 habe ich mir meinen ersten Multikopter gekauft. Die Suche nach einer passenden Versicherung gestaltete sich deutlich schwieriger als erwartet, und so entstand die Idee.

Versicherungsbote: Hat der zivile Drohnengebrauch in den letzten Jahren zugenommen? Wenn ja, können Sie sich erklären warum?

Herr Dr. Matijevic: Ja, auf jeden Fall. Wobei ich den Begriff Kopter bevorzuge, „Drohne“ klingt recht militärisch und ist in weiten Teilen unserer Erde sehr negativ besetzt. 2012 waren Kopter v.a. etwas für Bastler und Technikenthusiasten. Heute sind die Modelle auf einem ganz anderen Niveau, die Nutzung ist auch ohne tiefgreifendes technisches Verständnis möglich. Diese Entwicklung lässt den Kreis potenzieller Kunden deutlich größer werden, sodass Kopter den Nischenstatus langsam ablegen und im Massenmarkt ankommen.

Versicherungsbote: Wieso ist das Thema versicherungstechnisch spannend geworden?

Herr Dr. Matijevic: Ich habe den Eindruck, viele Versicherungsgesellschaften sind dem Thema gegenüber sehr skeptisch eingestellt. Gemessen an anderen Sparten sind Kopter-Versicherungen noch immer eine kleine Nische, in der Erfahrungswerte fehlen. Aber gerade durch diesen Umstand empfinde ich das Thema als äußerst reizvoll, im Gespräch mit Versicherungsgesellschaften neue Wege zu suchen.

Versicherungsbote: Ab wann genau besteht Versicherungspflicht?

Herr Dr. Matijevic: Sobald Sie sich mit einem Kopter nicht mehr auf dem Boden befinden, sondern abheben und damit im Luftraum bewegen, besteht Versicherungspflicht. Dieser Umstand gilt übrigens nicht nur für Kopter, sondern für alle Modellflugzeuge oder Fluggeräte, unabhängig von Größe und Gewicht. Auch wie Spielzeug anmutende Modelle sind hiervon nicht befreit.

Versicherungsbote: Es besteht keine Versicherungspflicht - so steht es geschrieben - indoor. Was umfasst das?

Herr Dr. Matijevic: Ja, das ist korrekt. Wenn Sie in einem geschlossenen Raum fliegen, greifen Sie nicht in den Luftraum ein. Dann besteht keine gesetzliche Versicherungspflicht. Wer in fremden Räumen fliegen möchte, sollte allerdings trotzdem eine entsprechende Versicherung abschließen, da das Risiko indoor meist deutlich höher ist als im Freien.

Versicherungsbote: Gibt es Versicherungsverträge, die entsprechende Vorfälle durch Drohnen bereits einschließen?

Herr Dr. Matijevic: In kopter-spezifischen Tarifen sind Indoor-Flüge meist ausgeschlossen. Die von uns empfohlenen Tarife haben diese Einschränkung aber nicht.

Versicherungsbote: Wie verhalten sich die Zahlen der abgeschlossenen Verträge in ihrem Haus speziell auf diese Sonderversicherung bezogen?

Herr Dr. Matijevic: Der oben skizzierte Trend spiegelt sich natürlich in unseren Zahlen wieder, ja. Trotzdem ist die Nachfrage nicht vergleichbar mit klassischen Versicherungssparten wie Haftpflicht oder Hausrat.

Versicherungsbote: An welche übergeordneten Behörden / Institutionen darf ich mich als Verwender wenden, wenn ich Fragen zum Thema habe und parteiunabhängige neutrale Antworten bekommen möchte?

Herr Dr. Matijevic: Für diese Fragestellung sind die Landesluftfahrtbehörden der Bundesländer zuständig. Wir empfehlen auch privaten Nutzern, den geplanten Einsatz eines Kopters bei der Behörde zu schildern und abzuklären, ob hierfür eine Aufstiegserlaubnis erforderlich ist. Sollte dies der Fall sein, reicht eine private Kopter-Haftpflicht nicht aus. Wir sprechen dann über den gewerblichen Bereich. Unter Umständen auch dann, wenn gar keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.

Versicherungsbote: Wo können sich Interessierte Vergleiche einholen?

Herr Dr. Matijevic: Auf unserer Partnerseite Kopter-Profi.de finden interessierte Nutzer einen Vergleich verschiedener Tarife der privaten und / oder gewerblichen Kopter-Nutzung. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung ist z.B. auch die Kopter-Kaskoversicherung interessant, die gewerbliche eingesetzte Multikopter gegen z.B. Diebstahl oder Absturzschäden versichert. Für eine ausführliche Beratung steht unser Service-Team gerne zur Verfügung. Dies gilt übrigens auch für Makler-Kollegen, die mit entsprechenden Fragestellungen aus ihrem Bestand konfrontiert sind.

Anzeige

Versicherungsbote: Vielen Dank für das Interview!

privater vs. gewerblicher Gebrauch einer Drohne

Sie wollten schon immer eine Drohne/einen Kopter aufsteigen lassen? Welche Regelungen Anwendung finden, entscheidet sich an der Frage, ob die Kopter-Nutzung als privater Freizeitspaß oder als gewerblicher Einsatz zu bewerten ist. Doch wo sind die Grenzen? Dr. Alexander Matijevic gab im zweiten Teil des Interviews mit Versicherungsboten Antworten auf Fragen nach Rechten und Pflichten, Unterschieden gewisser Regelungen in den Bundesländern und sprach über Tücken beim Abschluss eines entsprechenden Versicherungsverhältnisses.

Versicherungsbote: Wo finden potenzielle Versicherungsnehmer kompetente Spezialisten?

Anzeige

Herr Dr. Matijevic: Das ist eine schwierige Frage. Häufig machen unsere Kunden die Erfahrung, dass selbst Sachbearbeiter unserer Partnergesellschaften nicht wissen, dass ein entsprechender Tarif im eigenen Haus existiert. Von einer kompetenten Beratung brauchen wir dann gar nicht sprechen. Die Suche gleicht der sprichwörtlichen Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Wir gehen das Thema bewusst nicht nur als Versicherungsmakler an, sondern veranstalten z.B. auch Seminare zur Kopter-Nutzung. So profitieren Kunden von unseren eigenen Erfahrungen, aber auch vom Fachwissen aus diversen Netzwerken, auf die wir inzwischen zurückgreifen können.

Versicherungsbote: Wo liegen Tücken beim Abschluss einer entsprechenden Versicherung?

Herr Dr. Matijevic: Wie so häufig im Versicherungsbereich liegen die Tücken im Kleingedruckten. Gerade Einsteiger, die noch nicht genau wissen, wo und wie sie ihren Kopter einsetzen werden, sollten auf gewisse Mindeststandards achten. Was sollte eine Drohnenversicherung für einen Otto-Normalverbraucher zwingend beinhalten? Manche Policen von Modellflugvereinen versichern z.B. nur Flüge auf Modellflugplätzen. Für den normalen Kopter-Steuerer genügt diese Absicherung nicht. Andere Tarife schließen die Nutzung einer Kamera aus oder fordern einen zweiten Operator für den Einsatz einer Kamera am Kopter. Daher empfehlen wir, dass die Verwendung für Foto- und Videoaufnahmen aus der Luft explizit erwähnt sein sollte.

Versicherungsbote: Was sollte eine Drohnenversicherung für einen Otto-Normalverbraucher zwingend beinhalten?

Herr Dr. Matijevic: Manche Policen von Modellflugvereinen versichern z.B. nur Flüge auf Modellflugplätzen. Für den normalen Kopter-Steuerer genügt diese Absicherung nicht. Andere Tarife schließen die Nutzung einer Kamera aus oder fordern einen zweiten Operator für den Einsatz einer Kamera am Kopter. Daher empfehlen wir, dass die Verwendung für Foto- und Videoaufnahmen aus der Luft explizit erwähnt sein sollte.

Versicherungsbote: Welche privaten Haftpflichtversicherungen decken Schäden beim ausschließlich privaten Gebrauch ab?

Herr Dr. Matijevic: Viele Tarife werben damit, Modellflugzeuge mitzuversichern. Ein Blick in die Bedingungen zeigt gerade bei älteren Tarifen häufig, dass dies nur für Modelle ohne eigenen Motor gilt. Schwebeplattformen wie Multikopter kommen aber nicht ohne Motor aus. Eine weitere Schwierigkeit liegt in der Abgrenzung der rein privaten Nutzung. Hier gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung, sondern unterschiedliche Einschätzungen je nach Bundesland.

Versicherungsbote: Welche versicherungstechnischen Pflichten und Regeln gelten bei der gewerblichen Nutzung einer Drohne?

Herr Dr. Matijevic: Zu der wichtigsten Obliegenheiten des Versicherungsnehmers gehört es im gewerblichen Bereich (wie natürlich auch bei privater Nutzung), gesetzliche Regelungen und behördliche Auflagen einzuhalten. Hierzu zählt vor allem die Beantragung einer allgemeinen Aufstiegserlaubnis für die Bundesländer, in denen Luftaufnahmen getätigt werden sollen, sowie die Beachtung der dort formulierten Auflagen.

Versicherungsbote: Darf der Kopter-Steuerer Bild-Aufnahmen, die er auf dem eigenen gewerblichen Grund und Boden getätigt hat, nutzen?

Herr Dr. Matijevic: Die Frage lässt sich leider nicht allgemeingültig beantworten: Manche Bundesländer verbieten z.B. Flüge innerorts ohne zusätzliche Einzelaufstiegsgenehmigung, sodass ein entsprechendes Luftbild auch mit allgemeiner Aufstiegserlaubnis nicht einfach so gewerblich verwendet werden dürfte. Auch sollte geprüft werden, ob eventuelle Rechte von Dritten verletzt werden, deren Firmengelände ggf. ebenfalls auf dem Luftbild zu sehen ist. Im Zweifelsfall ist daher eher eine Rechts- als eine Versicherungsberatung erforderlich.

Anzeige

Versicherungsbote: Vielen Dank für das Interview!

Seite 1/2/

Anzeige