Kann eine Reise aus einem wichtigen, vom Versicherungsschutz erfassten Grund nicht angetreten oder muss abgebrochen werden, ist eine Reiserücktritts- bzw. Reisabbruchversicherung nützlich. Bei Länder
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Wer bei einer längeren Flugreise vorübergehend erkrankt und so einen gebuchten Zwischentrip ausfallen lassen muss, hat trotz gültiger Reiseabbruch-Versicherung keinen Anspruch auf Rückzahlung des ung
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Kann eine Reise aus einem wichtigen, vom Versicherungsschutz erfassten Grund nicht angetreten oder muss abgebrochen werden, ist eine Reiserücktritts- bzw. Reisabbruchversicherung nützlich. Doch bei L
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Bei einer unerwarteten Krankheit oder einem Unfall kann die gebuchte Urlaubsreise ins Wasser fallen. Ohne Reiserücktrittsversicherung bleibt man auf den Kosten selber sitzen. Daher sei all jenen, die
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