Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG), ein 1975 gegründeter Rettungsschirm für Betriebsrenten, musste 2021 weniger Geld ausgeben, um Betriebsrenten aufzufangen. Mit 725 Millionen Euro konnte er sein Schadenvolumen mehr als halbieren. Das geht aus dem aktuellen Geschäftsbericht 2021 hervor.

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Die Geschäftszahlen des PSVaG 2021PSVaG

Der Rückgang war auf das rückläufige Insolvenzgeschehen und die deutlich gesunkene Zahl an Großschäden von 11 (im Vorjahr 39) zurückzuführen, wie der Verein per Pressetext berichtet. Insgesamt musste er für 14.400 Renten und Anwartschaften neu einspringen. Auch Rückflüsse aus Insolvenzforderungen hätten das Schadenvolumen deutlich reduziert: 193 Millionen Euro erhielt der PSVaG aus der Insolvenzmasse von Unternehmen.

Finanziert wird der Verein über Beiträge der Arbeitgeber. Ende 2021 gehörten dem PSVaG rund 99.400 Firmen an, die 13,8 Millionen Betriebsrentner und Anwärter absichern. Für die Arbeitgeber gab es eine gute Nachricht: Der Beitragssatz für 2021 sank von 4,2 auf 0,6 Promille. Das hatte der gesetzliche Träger bereits auf der Mitgliederversammlung im November beschlossen. Das ist der niedrigste Beitragssatz seit 2016.

Der jährlich festgelegte Beitragssatz wird mit der sogenannten Beitragsbemessungsgrundlage multipliziert, die von dem jeweiligen Unternehmen gemeldet wurde. Die Bemessungsgrundlage orientiert sich stark vereinfacht an den bereits zugesagten oder gar fließenden Betriebsrenten der aktuellen und ausgeschiedenen Mitarbeiter: sofern diese Renten insolvenzsicherungspflichtig sind und gesetzlich unverfallbar. Die Beitragsbescheide an die Arbeitgeber verschickt der Verein in der Regel Mitte November: auf Basis der für das laufende Kalenderjahr gemeldeten Beitragsbemessungsgrundlage. In Summe belief sich die Bemessungsgrundlage auf 360 Milliarden Euro.

Anders gestaltet sich hingegen der Beitragssatz für Pensionskassen. Seit dem 01.01.2021 sind sogenannte regulierte Pensionskassen, die nicht im Sicherungsfonds Protektor der Privatversicherer organisiert sind, ebenfalls verpflichtet, sich im Pensions-Sicherungs-Verein zu organisieren. In der Regel sind das Firmenpensionskassen. Hier hatten in den Jahren zuvor Arbeitnehmer und Rentner teils deutliche Einbußen bei Anwartschaften und sogar laufenden Renten hinnehmen müssen, nachdem einige Pensionskassen in Schieflage gerieten, weshalb der Gesetzgeber sie unter den Rettungsschirm zwang. Der Beitragssatz der Pensionskassen beziffert sich -gesetzlich festgelegt- auf drei Promille und wird auf eine Beitragsbemessungsgrundlage von 8,7 Milliarden Euro bezogen.

Wie sich Beitragssatz und Schäden in diesem Jahr entwickeln, dafür will der Verein "keine verlässliche Prognose" abgeben. Das sei aufgrund der Folgen aus der Corona-Pandemie und Ukrainekrieg nicht möglich. Ein Hinweis aber darauf, dass sich die Situation wieder verschärfen könnte und mehr Insolvenzen zu befürchten sind.

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Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert Betriebsrenten und gesetzlich unverfallbare Anwartschaften ab, die von der Zahlungsfähigkeit des Arbeitgebers abhängen, wie die BaFin berichtet. Dies gilt uneingeschränkt für die Durchführungswege Direktzusage und Unterstützungskasse. Im Falle der Direktversicherung leistet der PSVaG dann, wenn dem Arbeitnehmer kein unwiderrufliches Bezugsrecht gegenüber dem Versicherer eingeräumt wurde: Ein Lebensversicherungsvertrag mit nur widerruflichem Bezugsrecht fällt hingegen in die Insolvenzmasse.

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