E-Scooter: Bundesregierung plant neue Haftungsregeln für Halter
Die Bundesregierung will die Haftung bei E-Scooter-Unfällen deutlich verschärfen. Künftig sollen Halter von E-Rollern auch ohne eigenes Verschulden für Schäden haften. Vor allem Sharing-Anbieter geraten damit stärker unter Druck.

Die Bundesregierung will Geschädigten von E-Scooter-Unfällen künftig die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtern. Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht vor, die Haftungsregeln für Elektrokleinstfahrzeuge grundlegend zu verschärfen. Künftig sollen Halter von E-Scootern auch ohne eigenes Verschulden haften.
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Seit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung im Juni 2019 hat die Nutzung von E-Scootern im Straßenverkehr massiv zugenommen. Laut Daten der Versicherungswirtschaft stieg die Zahl der versicherten E-Scooter von rund 180.000 im Jahr 2020 auf knapp 990.000 im Jahr 2023. Parallel dazu nahm auch die Zahl der Unfälle deutlich zu. Waren 2020 noch 5.860 Unfallbeteiligte mit E-Scootern registriert worden, lag die Zahl vier Jahre später bereits bei 12.509. Auch die Zahl der regulierten Drittschäden stieg stark an. Diese explodierten förmlich von 1.150 Fällen im Jahr 2020 auf rund 5.000 Schadensfälle im Jahr 2024.
Nach geltendem Recht profitieren E-Scooter bislang von einer Sonderregelung für langsame Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 Stundenkilometern. Anders als bei Autos gilt deshalb bisher keine klassische Halterhaftung. Für Geschädigte bedeutet das häufig erhebliche Probleme. Wer Schadenersatz geltend machen wollte, musste bislang ein konkretes Verschulden der Fahrerin oder des Fahrers nachweisen. Gerade bei abgestellten E-Scootern oder bei Sharing-Angeboten sei das in der Praxis oft kaum möglich, heißt es aus dem Bundesjustizministerium.
Besonders problematisch seien sogenannte Free-Floating-Modelle in Großstädten. Dabei würden E-Scooter häufig unsachgemäß auf Gehwegen oder in engen Verkehrsbereichen abgestellt. Das könne vor allem für Menschen mit Sehbehinderungen oder eingeschränkter Mobilität gefährliche Hindernisse schaffen.
Mit dem neuen Gesetz soll sich das nun ändern. Die Bundesregierung plant eine sogenannte Gefährdungshaftung für Halter von E-Scootern einzuführen. Das bedeutet: Halter haften künftig grundsätzlich für Schäden, die durch ihre Fahrzeuge entstehen. Das gilt unabhängig davon, ob sie selbst ein Verschulden trifft. Auch Fahrer sollen stärker in die Pflicht genommen werden. Für sie soll künftig eine Haftung für vermutetes Verschulden gelten. Sie müssten sich im Streitfall also aktiv entlasten, um einer Haftung zu entgehen. Im Ergebnis würden damit künftig ähnliche Haftungsregeln gelten wie bereits heute bei anderen Kraftfahrzeugen.
Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig betont insbesondere die Verantwortung von Sharing-Anbietern. „Es dürfe aber nicht sein, dass Geschädigte auf ihren Kosten sitzen bleiben, nur weil der Fahrer längst verschwunden ist“, erklärte die Ministerin.
Vor allem Anbieter von Free-Floating-Modellen sollen deshalb künftig stärker haften. „Wenn mit ihren Scootern Schäden verursacht werden, müssen sie dafür auch haften. Es gibt keinen Grund, E-Scooter anders zu behandeln als Autos – denn bei Mietwagen gilt diese Verantwortung schließlich auch“, so Hubig. Nach Vorstellung der Bundesregierung sollen die neuen Regeln zudem dazu beitragen, dass Betreiber die durch ihre Fahrzeuge verursachten Schäden stärker in ihre Geschäftsmodelle einkalkulieren.
Die geplanten Haftungsverschärfungen sollen nicht nur für klassische E-Scooter gelten, sondern auch für andere Elektrokleinstfahrzeuge wie Segways. Ausgenommen bleiben dagegen weiterhin langsam fahrende Nutzfahrzeuge aus Bau- und Landwirtschaft sowie motorisierte Krankenfahrstühle.
