Diese Regel hat aber zur Folge, dass die Prämien immer nur dann raufgesetzt werden dürfen, wenn die Schwellenwerte überschritten sind. Folglich steigen sie viele Jahre gar nicht, müssen dann aber umso deftiger raufgesetzt werden: es entsteht der Eindruck plötzlicher Prämien-Explosionen. Die deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hatte in der Vergangenheit mehrfach darauf aufmerksam gemacht. Für Roland Weber fühlt es sich vielleicht so an, als würde er von seinen eigenen Warnungen heimgesucht. Denn als Vorsitzender der DAV warnte Weber zuletzt im Mai 2019: „Für den Außenstehenden wirken diese Beitragssprünge willkürlich, doch in Wirklichkeit sind sie die Folge von nicht mehr zeitgemäßen, strikten gesetzlichen Vorgaben.“ Es müssten Maßnahmen ergriffen werden, um die Beitragsverläufe gleichmäßiger gestalten zu können, so Weber damals.

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Auch, dass die Rechnungszinsabsenkung bei Bestandskunden mit Bisex-Tarifen stärker durchschlägt, als bei jüngeren Tarifen, ist keine Überraschung. KV-Experte Gerd Güssler (KVpro) erklärte das im Zusammenhang mit einer BAP bei Axa gegenüber Versicherungsbote so: „[…] Bestandskunden, deren Altersrückstellungen mit 3,5 Prozent auskalkuliert waren und jetzt auf 2,75 oder 2,5 Prozent gesenkt werden, müssen schließlich auch die Rückstellungen insgesamt über die gesamte weitere Vertragslaufzeit ausfinanzieren. Und dies bedeutet, dass die eingezahlten Altersrückstellungen weniger wert sind und nachfinanziert werden müssen.“
Auch bei Axa waren seinerzeit die auslösenden Faktoren nicht angesprungen; die jährliche Kostensteigerung blieb darunter. „Eigentlich ist das gut für den Kunden; sieht er doch scheinbar stabile Beiträge. Aber wenn wegen nicht erreichter Auslöser drei oder vier Jahre lang nicht einmal eine geringe Anpassung erfolgen kann, weil die 5- oder 10-Prozent-Hürde als auslösender Faktor nicht wirkte oder nicht erreicht wurde, dann entsteht die jetzige Situation wir hier bei der Axa. Wegen des Nachholeffekts für vergangene Jahre werden auf einen Schlag gut 30 Prozent Beitragsanpassung fällig“, so Güssler damals.

Die Versicherer argumentieren regelmäßig, dass das starre BAP-System dazu führen würde, dass sie nur indirekt und verzögert auf den Kapitalmarkt reagieren könnten. Das wiederum ließe die BAP umso drastischer ausfallen. Gleichzeitig müssen die Krankenversicherer mindestens 80 Prozent der erzielten Überschüsse der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) zuführen. Diese Gelder sollen Beitragsrückerstattungen für leistungsfreie Versicherte finanzieren sowie Beitragsanpassungen limitieren.
Im Systemwettbewerb mit der GKV sehen sich die Privaten durch die starren Kalkulationsvorschriften benachteiligt. In verschiedenen Studien lassen die Privaten Krankenversicherer gern vorrechnen, dass die Beitragssteigerung in der GKV höher ausfällt, als in der PKV.

Zankapfel „auslösender Faktor“

Der auslösende Faktor ist auch bei vielen Krankenversicherern ein Problemfall. So würden fast alle Anbieter den Zehn-Prozent-Faktor in ihren Bedingungen auf fünf Prozent reduzieren, so der Berliner Verbraucheranwalt Knut Pilz. Seine Kritik: Versicherte müssten infolge der Reduzierung früher eine höhere Prämie und in Summe mehr als nach der gesetzlichen Regel zahlen.

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Beitragsanpassungen (BAP) zum Jahreswechsel sind keine Seltenheit. Zum Jahresbeginn 2020 hatten u.a. Axa, Barmenia und UKV ihre Beiträge angepasst. Dass die BAP nicht immer transparent und nachvollziehbar für die Kunden sind, ist allerdings auch weder neu, noch selten.

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