Der Lobby-Verband der Privaten Krankenversicherer hat die Beitragsanpassungen der PKV mit der Beitragsbelastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gegenüberstellen lassen. Damit soll Eindruck entkräftet werden, dasss die PKV-Prämien steiler ansteigen würden als die Beiträge zur GKV. Dabei stützt sich der Verband auf Berechnungen des Wissenschaftlichen Instituts der privaten Krankenversicherer (WIP). Dabei seien die Beiträge von 2010 bis 2020 unter die Lupe genommen worden.

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Laut Institut seien die Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung in diesem Zeitraum um 45,6 Prozent gestiegen. Durchschnittlich habe sich der Beitrag also um 3,8 Prozent pro Jahr erhöht. In der Privaten Krankenversicherung seien es nur 2,3 Prozent pro Jahr gewesen. Von 2010 bis 2020 habe der Anstieg der Beitragseinnahmen in PKV je Versicherten nur bei 25,3 Prozent gelegen. Grundlage der Berechnungen bildeten Daten des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesversicherungsamtes (BVA) sowie des Verbandes der PKV. Die Zahlen für 2019 und 2020 hat das Institut nach eigenen Angaben auf Basis von Annahmen für das kommende Jahr vorausberechnet.

Verband der Privaten Krankenversicherung

Der Anstieg der Einnahmen in der GKV resultiere aus der Zunahme des beitragspflichtigen Einkommens nach § 267 SGB V. Allein im Zeitraum von 2010-2018 seien diese Einnahmen um 34,3 Prozent gestiegen. Dies sei der zunehmenden Zahl der Erwerbstätigen und dem im Durchschnitt steigenden Arbeitseinkommen zuzuschreiben, heißt es in der Studie.

Während der Beitragssatz inkluzsive Zusatzbeiträgen in der GKV im betrachteten Zeitraum annähernd stabil gehalten werden konnte, ist jedoch die absolute Belastung der Versicherten gestiegen. Schließlich bezieht sich der Beitragssatz auf das beitragspflichtige Einkommen und das ist im untersuchten Zeitraum deutlich gestiegen. Das liegt auch an der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Während diese in 2010 noch bei monatlich 3.750 Euro gelegen hatte, ist die Beitragsbemessungsgrenze anno 2020 bei 4.687,50 Euro im Monat festgeschrieben. Das ist eine Steigerung von 937,50 Euro oder ein Anstieg um 25 Prozent.

"Bei GKV-Versicherten, deren Einkommen durch eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in größerem Umfang verbeitragt wurde, ist nicht nur die absolute, sondern auch die relative Belastung gestiegen. In der öffentlichen Wahrnehmung suggeriert der konstante GKV-Beitragssatz fälschlicherweise eine stabile Entwicklung.", kritisieren die Studienmacher.

PKV-Verband kritisiert gesetzliche BAP-Regeln

Der Verband monierte zudem die gesetzlichen Vorgaben zur Beitragsanpassung. Dürfte die PKV ihre Beiträge kontinuierlich anpassen und nicht erst nach Überschreitung von Kostenschwellen, könnten Mehrkosten der Versicherten jährlich gleichmäßiger verteilt werden. Dann könnten sprunghafte Beitragserhöhungen vermieden werden.

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Ob ein direkter Vergleich beider Gesundheitssysteme sinnvoll ist, darf durchaus hinterfragt werden. Schließlich schüttet die GKV im Umlageverfahren ihre Einnahmen sofort wieder aus. Dagegen werden in der privaten Krankenversicherung Teile des Beitrags in der Altersrückstellung für gedämpfte Beiträge im Alter zurückgelegt.

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