Beitragsanpassungen (BAP) in der Privaten Krankenversicherung sind in der Regel nicht vergnügungssteuerpflichtig. Für Versicherte und Versicherer sind mindestens die Kommunikation der erhöhten Beiträge eher unangenehm. Während die Kunden höhere Prämien entrichten müssen, fürchten die Unternehmen um Ruf, Neugeschäft und den Kundenbestand. Im vergangenen Jahr waren die Beiträge im Schnitt um 4,1 Prozent angehoben worden. Im Jahr 2021 waren es sogar 8,1 Prozent.

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Für 2023 stehen - wie jedes Jahr - Beitragsanpassungen ins Haus. Im Durchschnitt sollen die Beiträge um 3,7 Prozent angehoben werden. Das geht aus Berechnungen des Wissenschaftlichen Instituts der privaten Krankenversicherungen (WIP) hervor. Die Studie der Lobby-Verband der Privaten Krankenversicherer in Auftrag gegeben. Denn alljährlich lässt der PKV-Verband die Beitragsanpassungen der PKV mit der Beitragsbelastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gegenüberstellen. Damit soll Eindruck entkräftet werden, dasss die PKV-Prämien steiler ansteigen würden als die Beiträge zur GKV.

Bei den aktuellen Berechnungen des WIP seien die Beiträge von 2013 bis 2023 unter die Lupe genommen worden. Laut Institut seien die Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung in diesem Zeitraum um 40,2 Prozent gestiegen. Durchschnittlich habe sich der Beitrag also um 3,4 Prozent pro Jahr erhöht.

In der Privaten Krankenversicherung seien es nur 2,8 Prozent pro Jahr gewesen. Von 2013 bis 2023 habe der Anstieg der Beitragseinnahmen in PKV je Versicherten nur bei 32,0 Prozent gelegen. Grundlage der Berechnungen bildeten Daten des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesversicherungsamtes (BVA) sowie des Verbandes der PKV. Die Zahlen für 2022 und 2023 hat das Institut nach eigenen Angaben auf Basis von Annahmen für das kommende Jahr vorausberechnet.

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„Die Daten aus zehn Jahren zeigen: Privatversicherte haben eine vergleichsweise günstige Beitragsentwicklung. Leider wird der Eindruck oft verfälscht durch ein Wechselbad von mehreren stabilen Jahren und dann plötzlich einer sprunghaften Erhöhung. Das liegt an überholten gesetzlichen Vorgaben, die einen stetigeren Beitragsverlauf verhindern. Unsere Reformvorschläge werden auch von Verbraucherschützern unterstützt, aber leider seit Jahren von der SPD in der Regierung blockiert.“, kritisiert Florian Reuther, PKV-Verbandsdirektor.

PKV-Verband: Langfristig geringere Steigerung als in der GKV

Der Anstieg der Einnahmen in der GKV resultiere aus der Zunahme des beitragspflichtigen Einkommens nach § 267 SGB V. Allein im Zeitraum von 2013-2021 seien diese Einnahmen um 34,7 Prozent gestiegen. Dies sei der zunehmenden Zahl der Erwerbstätigen und dem im Durchschnitt steigenden Arbeitseinkommen zuzuschreiben, heißt es in der Studie.

Während der Beitragssatz inklusive Zusatzbeiträgen in der GKV im betrachteten Zeitraum annähernd stabil gehalten werden konnte, ist jedoch die absolute Belastung der Versicherten gestiegen. Schließlich bezieht sich der Beitragssatz auf das beitragspflichtige Einkommen und das ist im untersuchten Zeitraum deutlich gestiegen. Das liegt auch an der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze.

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Während diese in 2013 noch bei monatlich 3.937,50 Euro gelegen hatte, ist die Beitragsbemessungsgrenze anno 2023 bei 4.987,50 Euro im Monat festgeschrieben. Das ist eine Steigerung von 1.050,00 Euro oder ein Anstieg um 26,6 Prozent. Daraus ergibt sich ein deutlich größerer GKV-Höchstbeitrages (inkl. geplanter durchschnittlicher Zusatzbeitrag. Lag dieser in 2013 noch bei 575 Euro sind es in 2023 immerhin schon 808 Euro Beitrag pro Monat. Das ist ein Zuwachs von 40,5 Prozent.

"Bei oberflächlicher Betrachtung scheint aus dem konstanten allgemeinen Beitragssatz eine stabile Beitragsbelastung in der GKV zu folgen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass eine Zunahme der beitragspflichtigen Einnahmen und/oder eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) die Beitragsbelastung selbst bei einem konstanten Beitragssatz steigen lässt.", kritisieren die Studienmacher. Dagegen würden sich die Beiträge der gesetzlich Krankenversicherten in Wahrheit auf zwei Wegen regelmäßig erhöhen. Dies geschehe zum einen bei Arbeitnehmern, die unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Hier führt jede Gehaltserhöhung auch zu einer Anhebung der GKV-Beitrag. Für Angestellte mit einem höheren Verdienst (über der BBG) steigen die Beiträge mit jeder Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze.

PKV-Verband kritisiert gesetzliche Regeln zur Beitragsanpassung

Der Verband monierte zudem die gesetzlichen Vorgaben zur Beitragsanpassung. Dürfte die PKV ihre Beiträge kontinuierlich anpassen und nicht erst nach Überschreitung von Kostenschwellen, könnten Mehrkosten der Versicherten jährlich gleichmäßiger verteilt werden. Dann könnten sprunghafte Beitragserhöhungen vermieden werden.

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Ob ein direkter Vergleich beider Gesundheitssysteme sinnvoll ist, darf durchaus hinterfragt werden. Schließlich schüttet die GKV im Umlageverfahren ihre Einnahmen sofort wieder aus. Dagegen werden in der privaten Krankenversicherung Teile des Beitrags in der Altersrückstellung für gedämpfte Beiträge im Alter zurückgelegt.

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