Anzeige

100.000 Euro klingen zunächst nach viel Geld. Soll diese Summe nach dem Tod eines Elternteils jedoch über Jahre ein fehlendes Einkommen ersetzen, Kinder finanziell absichern und möglicherweise noch einen Immobilienkredit bedienen, kann sie erstaunlich schnell aufgebraucht sein. Die Höhe der Versicherungssumme gehört deshalb zu den wichtigsten Entscheidungen beim Abschluss einer Risikolebensversicherung. Eine aktuelle Untersuchung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigt zugleich, dass zwischen einer bedarfsgerechten Absicherung und den tatsächlich vereinbarten Summen eine erhebliche Lücke bestehen kann.

Als gängige Orientierung nennt der GDV eine Versicherungssumme in Höhe des Drei- bis Fünffachen des Bruttojahreseinkommens. Diese Faustformel ist allerdings nur der Ausgangspunkt. Hinzugerechnet werden sollten bestehende finanzielle Verpflichtungen wie Immobilien- oder andere Kredite. Wie hoch die Summe letztlich ausfallen sollte, hängt zudem von der familiären Situation, dem Einkommen des Partners, dem Alter der Kinder und den vorhandenen Rücklagen ab.

Wie schnell daraus mehrere Hunderttausend Euro werden, verdeutlicht der GDV anhand einer Modellfamilie. Ein Elternteil erzielt ein Bruttojahreseinkommen von 60.000 Euro. Bei einer Absicherung in Höhe von drei Jahresgehältern wären bereits 180.000 Euro notwendig. Fünf Jahresgehälter entsprechen 300.000 Euro. Im Beispiel leben zwei minderjährige Kinder im Haushalt. Der GDV orientiert sich deshalb am oberen Ende der Spanne und setzt zunächst eine benötigte Absicherung von 300.000 Euro an. Zusätzlich besitzt die Familie eine Immobilie, deren Finanzierung noch nicht abgeschlossen ist. Die offene Restschuld beträgt 120.000 Euro. Damit ergibt sich ein gesamter Absicherungsbedarf von 420.000 Euro.

Die Rechnung zeigt, warum pauschale Versicherungssummen problematisch sein können. Würde diese Familie beispielsweise lediglich eine Todesfallsumme von 100.000 oder 150.000 Euro vereinbaren, könnte damit zwar ein Teil der finanziellen Folgen aufgefangen werden. Für die langfristige Sicherung des Lebensstandards und die vollständige Ablösung des Immobilienkredits wäre der Betrag jedoch deutlich zu niedrig.

Ein Blick auf den tatsächlichen Vertragsbestand macht die Dimension sichtbar. Ende 2024 betrug die durchschnittliche Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung in Deutschland laut GDV rund 121.000 Euro. Im Jahr 1999 waren es lediglich rund 54.600 Euro. Die durchschnittliche Absicherung hat sich damit innerhalb von 25 Jahren mehr als verdoppelt.

Allerdings weist der GDV darauf hin, dass die durchschnittliche Versicherungssumme während des gesamten betrachteten Zeitraums unter dem empfohlenen Korridor von drei bis fünf Bruttojahresgehältern lag. Als Vergleichsgröße zieht die Untersuchung die durchschnittlichen Bruttojahresverdienste von Vollzeitbeschäftigten heran. 2024 entsprachen drei durchschnittliche Jahresgehälter rund 186.000 Euro, fünf Jahresgehälter etwa 311.000 Euro. Die durchschnittlich versicherten 121.000 Euro lagen damit sogar deutlich unter der unteren Orientierung von drei Jahresgehältern.

Für Vermittler ist diese Differenz ein wichtiger Ansatzpunkt für die Bestandsberatung. Denn die Frage lautet nicht nur, ob ein Kunde eine Risikolebensversicherung besitzt. Entscheidend ist, ob die vor Jahren vereinbarte Summe heute noch zum tatsächlichen Bedarf passt. Gerade bei älteren Verträgen kann sich eine erhebliche Lücke entwickelt haben. Einkommen steigen, Familien wachsen, Immobilien werden gekauft und neue Kredite aufgenommen. Gleichzeitig verliert eine unverändert bleibende Versicherungssumme durch die Inflation real an Kaufkraft.

Der tatsächliche Bedarf lässt sich besonders gut über die finanzielle Situation der Hinterbliebenen erklären. Der GDV betrachtet dazu beispielhaft einen Vierpersonenhaushalt. Ein solcher Haushalt verfügte nach den zugrunde gelegten Daten für 2023 durchschnittlich über ein ausgabefähiges Einkommen von 7.159 Euro pro Monat. Die gesamten Konsumausgaben lagen bei 4.599 Euro.

Allein für grundlegende Bedürfnisse wie Wohnen, Ernährung, Verkehr, Bekleidung, Kommunikation, Gesundheit und Bildung fielen durchschnittlich 3.473 Euro monatlich an. Davon entfielen 1.582 Euro auf Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung, 703 Euro auf Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren sowie 608 Euro auf Verkehr. Fällt nun einer von zwei gleich verdienenden Partnern weg, halbiert sich in der vereinfachten Modellrechnung das verfügbare Einkommen auf rund 3.580 Euro. Die grundlegenden Kosten sinken dagegen nicht annähernd im gleichen Verhältnis. Miete oder Kreditrate, Energieversorgung, Auto und zahlreiche andere Fixkosten laufen weiter.

Noch problematischer wird die Situation, wenn der hinterbliebene Elternteil seine Erwerbstätigkeit reduzieren muss, um Aufgaben des Verstorbenen zu übernehmen. Kinderbetreuung, Haushalt, Arzttermine, Einkäufe und organisatorische Aufgaben verschwinden schließlich nicht mit dem Tod eines Familienmitglieds.

Reduziert der Hinterbliebene seine Arbeitszeit im GDV-Beispiel um 30 Prozent, stehen monatlich nur noch rund 2.506 Euro zur Verfügung. Den grundlegenden Ausgaben von 3.473 Euro steht damit rechnerisch eine monatliche Lücke von fast 1.000 Euro gegenüber. Auf zehn Jahre betrachtet könnte allein eine solche monatliche Differenz – ohne Berücksichtigung weiterer Veränderungen – bereits einen sechsstelligen Kapitalbedarf erzeugen. Genau deshalb sollte die Versicherungssumme nicht ausschließlich anhand eines offenen Kredits berechnet werden. Wird beispielsweise nur die Restschuld des Eigenheims von 120.000 Euro abgesichert, könnte die Familie im Todesfall zwar theoretisch die Finanzierung ablösen. Das fehlende Einkommen des Verstorbenen wäre damit jedoch nicht ersetzt.

Umgekehrt reicht es ebenfalls nicht zwingend, nur mehrere Jahresgehälter anzusetzen und bestehende Schulden zu ignorieren. Muss die Familie einen erheblichen Teil der Versicherungsleistung unmittelbar für die Ablösung einer Baufinanzierung verwenden, steht dieses Kapital anschließend nicht mehr zur Finanzierung des laufenden Lebensunterhalts zur Verfügung.

Auch das Alter der Kinder spielt eine wichtige Rolle. Bei einem Paar mit einem einjährigen und einem dreijährigen Kind besteht der finanzielle Unterstützungsbedarf voraussichtlich wesentlich länger als bei einer Familie mit zwei nahezu erwachsenen Kindern. Entsprechend kann eine höhere Versicherungssumme oder eine längere Laufzeit notwendig sein.

Der GDV weist zudem darauf hin, dass der Bedarf nicht zwangsläufig über die gesamte Vertragsdauer konstant bleiben muss. Mit zunehmendem Alter der Kinder, wachsendem Vermögen und sinkender Restschuld eines Kredits kann sich der notwendige Todesfallschutz reduzieren. Deshalb gibt es neben Verträgen mit konstanter Versicherungssumme auch Modelle mit fallender Summe.

Das kann sich erheblich auf den Beitrag auswirken. In der vom GDV vorgenommenen stichprobenartigen Auswertung war eine Absicherung mit fallender Versicherungssumme bei einem 30-jährigen Versicherten rund 37 Prozent günstiger als ein vergleichbarer Vertrag mit konstanter Todesfallsumme. Bei einem Abschlussalter von 45 Jahren betrug die Differenz sogar 52 Prozent. Eine fallende Summe kann deshalb insbesondere zur Absicherung eines kontinuierlich getilgten Kredits sinnvoll sein. Für die langfristige Einkommensabsicherung einer Familie kann dagegen eine konstante Summe besser zum Bedarf passen.

Die Höhe der Versicherungssumme ist zudem nicht zwangsläufig für Jahrzehnte in Stein gemeißelt. Viele Tarife bieten Nachversicherungsmöglichkeiten. Bei bestimmten Lebensereignissen wie Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes, Immobilienkauf oder deutlicher Einkommenserhöhung kann die Todesfallsumme je nach Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Einige Tarife sehen laut GDV bei Geburt oder Adoption sogar eine zeitweise Erhöhung der Versicherungssumme ohne zusätzlichen Monatsbeitrag vor.

Eine weitere Möglichkeit ist eine Beitragsdynamik, bei der Beitrag und Versicherungssumme regelmäßig steigen. Dadurch kann der Schutz an steigende Einkommen und die Inflation angepasst werden.

Wie relevant eine bedarfsgerechte Berechnung ist, zeigen auch die Verbreitungszahlen. Bei Paaren mit minderjährigen Kindern besitzen laut der vom GDV ausgewerteten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023 lediglich 45 Prozent eine Risikolebensversicherung. Bei Alleinerziehenden sind es sogar nur 19,2 Prozent. Und selbst unter Haushalten mit einem offenen Immobilienkredit verfügen lediglich 44,8 Prozent über eine entsprechende Police.

Dabei ist nicht nur eine fehlende Absicherung problematisch. Auch eine zu niedrige Versicherungssumme kann im Ernstfall eine erhebliche Versorgungslücke hinterlassen. Für Vermittler sollte die entscheidende Frage deshalb nicht lauten, welche Todesfallsumme der Kunde möglichst günstig versichern kann. Ausgangspunkt müssen vielmehr das wegfallende Einkommen, die Dauer der finanziellen Abhängigkeit, bestehende Kredite, vorhandenes Vermögen und die wirtschaftliche Situation der Hinterbliebenen sein. Erst daraus lässt sich ableiten, ob 100.000 Euro ausreichend sind oder ob tatsächlich 300.000, 400.000 Euro oder noch mehr benötigt werden.

Anzeige