Während der Beitragssatz inklusive Zusatzbeiträgen in der GKV im betrachteten Zeitraum annähernd stabil gehalten werden konnte, ist jedoch die absolute Belastung der Versicherten gestiegen. Schließlich bezieht sich der Beitragssatz auf das beitragspflichtige Einkommen und das ist im untersuchten Zeitraum deutlich gestiegen. Das liegt auch an der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze.

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Während diese in 2013 noch bei monatlich 3.937,50 Euro gelegen hatte, ist die Beitragsbemessungsgrenze anno 2023 bei 4.987,50 Euro im Monat festgeschrieben. Das ist eine Steigerung von 1.050,00 Euro oder ein Anstieg um 26,6 Prozent. Daraus ergibt sich ein deutlich größerer GKV-Höchstbeitrages (inkl. geplanter durchschnittlicher Zusatzbeitrag. Lag dieser in 2013 noch bei 575 Euro sind es in 2023 immerhin schon 808 Euro Beitrag pro Monat. Das ist ein Zuwachs von 40,5 Prozent.

"Bei oberflächlicher Betrachtung scheint aus dem konstanten allgemeinen Beitragssatz eine stabile Beitragsbelastung in der GKV zu folgen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass eine Zunahme der beitragspflichtigen Einnahmen und/oder eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) die Beitragsbelastung selbst bei einem konstanten Beitragssatz steigen lässt.", kritisieren die Studienmacher. Dagegen würden sich die Beiträge der gesetzlich Krankenversicherten in Wahrheit auf zwei Wegen regelmäßig erhöhen. Dies geschehe zum einen bei Arbeitnehmern, die unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Hier führt jede Gehaltserhöhung auch zu einer Anhebung der GKV-Beitrag. Für Angestellte mit einem höheren Verdienst (über der BBG) steigen die Beiträge mit jeder Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze.

PKV-Verband kritisiert gesetzliche Regeln zur Beitragsanpassung

Der Verband monierte zudem die gesetzlichen Vorgaben zur Beitragsanpassung. Dürfte die PKV ihre Beiträge kontinuierlich anpassen und nicht erst nach Überschreitung von Kostenschwellen, könnten Mehrkosten der Versicherten jährlich gleichmäßiger verteilt werden. Dann könnten sprunghafte Beitragserhöhungen vermieden werden.

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Ob ein direkter Vergleich beider Gesundheitssysteme sinnvoll ist, darf durchaus hinterfragt werden. Schließlich schüttet die GKV im Umlageverfahren ihre Einnahmen sofort wieder aus. Dagegen werden in der privaten Krankenversicherung Teile des Beitrags in der Altersrückstellung für gedämpfte Beiträge im Alter zurückgelegt.

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