Beitragsanpassungen (BAP) in der Privaten Krankenversicherung sind in der Regel nicht vergnügungssteuerpflichtig. Für Versicherte und Versicherer sind mindestens die Kommunikation der erhöhten Beiträge eher unangenehm. Während die Kunden höhere Prämien entrichten müssen, fürchten die Unternehmen um Ruf, Neugeschäft und den Kundenbestand. Und: Für 2021 stehen teilweise größere Beitragsanpassungen ins Haus. Im Durchschnitt sollen die Beiträge um 8,1 Prozent angehoben werden. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" und beruft sich auf eine Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der privaten Krankenversicherungen WIP.

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Einen der größten Beitragssprünge müssen sicherlich die Kunden aus dem Hause der Debeka hinnehmen. Nach vier Jahren ohne Anpassung soll der Beitrag im Durchschnitt um 17,6 Prozent steigen. Am stärksten fällt die Anpassung bei älteren Bisex-Tarifen aus. Debeka-Vorstand Roland Weber nennt die geplante Erhöhung „eine der stärksten Anpassungen bei der Debeka.“

Parallel zur Beitragsanpassung hatte der Versicherer Studienergebnisse des privatwirtschaftlichen IGES Instituts aus Berlin zum Thema „Beitragsentwicklung in der PKV“ veröffentlicht. Dazu hatten die Wirtschaftsforscher die Beitragsentwicklung der Debeka-Kunden über den Zeitraum der letzten 20 Jahre unter die Lupe genommen. Im Ergebnis habe die Studie bestätigt, dass die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung (PKV) langfristig nicht stärker steigen als in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Wenn man einen deutlich kürzeren Zeitraum von zehn Jahre betrachten würde, käme man sogar zu einem konträren Bild. Denn für diesen Zeitraum seien die PKV-Beiträge im Durchschnitt weniger gestiegen, als die GKV-Beiträge: Während sich die Beitragseinnahmen je Versi­cherten im Zeitraum 2008 bis 2018 in der GKV um durchschnittlich 3,5 Prozent pro Jahr erhöhten, waren es in der PKV nur 2,3 Prozent.

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Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt auch der Lobby-Verband der Privaten Krankenversicherer. Denn dieser hat die Beitragsanpassungen der PKV mit der Beitragsbelastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gegenüberstellen lassen. Damit soll Eindruck entkräftet werden, dasss die PKV-Prämien steiler ansteigen würden als die Beiträge zur GKV. Dabei stützt sich der Verband auf Berechnungen des Wissenschaftlichen Instituts der privaten Krankenversicherer (WIP). Dabei seien die Beiträge von 2011 bis 2021 unter die Lupe genommen worden.

PKV-Verband: Langfristig geringere Steigerung als in der GKV

Laut Institut seien die Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung in diesem Zeitraum um 38,4 Prozent gestiegen. Durchschnittlich habe sich der Beitrag also um 3,3 Prozent pro Jahr erhöht. In der Privaten Krankenversicherung seien es nur 3,0 Prozent pro Jahr gewesen. Von 2011 bis 2021 habe der Anstieg der Beitragseinnahmen in PKV je Versicherten nur bei 33,9 Prozent gelegen. Grundlage der Berechnungen bildeten Daten des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesversicherungsamtes (BVA) sowie des Verbandes der PKV. Die Zahlen für 2020 und 2021 hat das Institut nach eigenen Angaben auf Basis von Annahmen für das kommende Jahr vorausberechnet.

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Der Anstieg der Einnahmen in der GKV resultiere aus der Zunahme des beitragspflichtigen Einkommens nach § 267 SGB V. Allein im Zeitraum von 2011-2019 seien diese Einnahmen um 36,6 Prozent gestiegen. Dies sei der zunehmenden Zahl der Erwerbstätigen und dem im Durchschnitt steigenden Arbeitseinkommen zuzuschreiben, heißt es in der Studie.

Während der Beitragssatz inklusive Zusatzbeiträgen in der GKV im betrachteten Zeitraum annähernd stabil gehalten werden konnte, ist jedoch die absolute Belastung der Versicherten gestiegen. Schließlich bezieht sich der Beitragssatz auf das beitragspflichtige Einkommen und das ist im untersuchten Zeitraum deutlich gestiegen. Das liegt auch an der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Während diese in 2011 noch bei monatlich 3.712,50 Euro gelegen hatte, ist die Beitragsbemessungsgrenze anno 2021 bei 4.837,50 Euro im Monat festgeschrieben. Das ist eine Steigerung von 1125 Euro oder ein Anstieg um 30,3 Prozent. Daraus ergbibt sich ein deutlich größerer GKV-Höchstbeitrages (inkl. geplanter durchschnittlicher Zusatzbeitrag. Lag dieser in 2011 noch bei 542 Euro sind es in 2021 immerhin schon 769 Euro Beitrag pro Monat. Das ist ein Zuwachs von 41,9 Prozent.

"Bei einer Durchschnittsbetrachtung über alle Versicherte sind die unterschiedlichen regulatorischen Vorgaben und auch die verschiedenen Steuerungsmechanismen zu berücksichtigen. So scheint bei oberflächlicher Betrachtung ein kon-stanter allgemeiner Beitragssatz in der GKV eine stabile Beitragsbelastung zu suggerieren.", kritisieren die Studienmacher.

PKV-Verband kritisiert gesetzliche BAP-Regeln

Der Verband monierte zudem die gesetzlichen Vorgaben zur Beitragsanpassung. Dürfte die PKV ihre Beiträge kontinuierlich anpassen und nicht erst nach Überschreitung von Kostenschwellen, könnten Mehrkosten der Versicherten jährlich gleichmäßiger verteilt werden. Dann könnten sprunghafte Beitragserhöhungen vermieden werden.

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Ob ein direkter Vergleich beider Gesundheitssysteme sinnvoll ist, darf durchaus hinterfragt werden. Schließlich schüttet die GKV im Umlageverfahren ihre Einnahmen sofort wieder aus. Dagegen werden in der privaten Krankenversicherung Teile des Beitrags in der Altersrückstellung für gedämpfte Beiträge im Alter zurückgelegt.

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