Ehegatten erhalten mehr Rechte

Eine wichtige Neuerung: Ehegatten sollen sich in Angelegenheiten der Gesundheitssorge für die Dauer von drei Monaten gegenseitig vertreten können, wenn ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder einer Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge vorübergehend rechtlich nicht besorgen kann. Dafür benötigen sie bisher eine Vorsorgevollmacht oder müssen zum Betreuer bestellt werden.

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Darüber hinaus solle klarer geregelt werden, "dass die rechtliche Betreuung in erster Linie eine Unterstützung des Betreuten bei der Besorgung seiner Angelegenheiten durch eigenes selbstbestimmtes Handeln gewährleistet und der Betreuer das Mittel der Stellvertretung nur einsetzen darf, soweit es erforderlich ist", heißt es auf der Webseite der Bundesregierung.

So solle sichergestellt werden, dass eine Betreuung nur dann bestellt werde, wenn dies zum Schutz des betroffenen Menschen erforderlich sei. "Der Vorrang der Wünsche des Betreuten wird als zentraler Maßstab des Betreuungsrechts normiert, der gleichermaßen für das Betreuerhandeln, die Eignung des Betreuers und die Wahrnehmung der gerichtlichen Aufsicht gilt."

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Um die Qualität der beruflichen Betreuung zu erhöhen, will die Bundesregierung zudem ein formales Registrierungsverfahren mit persönlichen und fachlichen Mindesteignungsvoraussetzungen für berufliche Betreuer einführen. Auch Betreuungsvereine sollen gestärkt werden, um zu ermöglichen, dass Pflegebedürftige besser durch ehrenamtliche Betreuer unterstützt werden. Der aktuelle Referentenentwurf ist auf der Webseite der Bundesregierung als pdf einsehbar.

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