Anzeige

Auf eine ähnliche Leistungsquote kommt auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Dieser hatte für das Jahr 2017 eine Leistungsquote von 79 Prozent ermittelt. In diesen Werten nicht enthalten sind BU-Anträge, die Versicherte nicht weiter verfolgt oder zurückgezogen haben.

Jedoch kommt der Versichererverband - wie auch das Analysehaus Morgen & Morgen - bei den Gründen für Ablehnungen auf andere Werte. Denn lediglich in 42 Prozent der abgelehnten Fälle sei der BU-Grad nicht erreicht worden. Bei der Auswertung von Morgen & Morgen waren es sogar nur 32,47 Prozent aller Anträge der Fall, bei denen der Versicherer „nein“ sagte.

Häufigste Ursache sei laut Morgen & Morgen in 35,33 Prozent aller Fälle, dass der Kunde keine Reaktion mehr zeige. Das kann viele Ursachen haben. So etwa, dass sich der Gesundheitszustand des Antragstellers verbessert hat und er in seinen Beruf zurückkehren kann. Laut GDV ist die zweitwichtigste Ursache für Ablehnungen: 18 Prozent der BU-Anträge scheitern, weil sich der Versicherte für längere Zeit nicht mehr zurückmeldet: auch auf Nachfrage.

Anzeige

Dritthäufigste Ursache für abgelehnte BU-Renten: die sogenannte Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Jeder achte nicht bewilligte BU-Antrag (13 Prozent) wird aus diesem Grund zurückgewiesen. Hier wird dem Versicherten angelastet, dass er beim Ausfüllen des Antrages auf Versicherungsschutz bzw. den Gesundheitsfragen falsche oder unvollständige Angaben machte, etwa Vorerkrankungen verschwieg. Laut Morgen & Morgen seien 8,86 Prozent der Anträge werden abgelehnt, weil der Versicherte die vorvertragliche Anzeigepflicht nach §19 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) verletzt haben soll. Folglich kann der BU-Versicherer vom Vertrag zurücktreten und seine Leistung verweigern, wenn der Versicherungsnehmer im Antrag auf BU-Schutz falsche oder unvollständige Angaben zu seinem Gesundheitszustand machte. Zum Vergleich: Franke & Bornberg kommt in der aktuellen Studie auf stolze 25,2 Prozent. Ergo sei jeder vierte Leistungsverweigerung auf Anfechtungen und Rücktritte zurückzuführen.

vorherige Seite
Seite 1/2/

Anzeige