Das Analysehaus Franke und Bornberg hat zum fünften Mal das Leistungsverhalten deutscher BU-Versicherer unter die Lupe genommen. Für die aktuelle Studie hat sich das Unternehmen mit Sitz in Hannover das Regulierungsverhalten aus dem Jahr 2018 angeschaut.

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In Summe seien per Stichproben 73.475 Regulierungen von BU-Leistungsfällen geprüft worden. In diesem Jahr haben sich fünf BU-Versicherer in die Karten schauen lassen: Generali, ERGO, HDI, Nürnberger und Zurich. Insgesamt haben diese Versicherer rund 21.722 Neuanmeldungen von BU-Leistungsfällen gezählt (32.800). In der aktuellen Auswertung fehlen mit der Allianz und der Swiss Life zwei Teilnehmer aus dem Vorjahr. Dafür ist die Zurich in der diesjährigen Studie vertreten.

Im Ergebnis spiegelt sich der Vorwurf an die Versicherer, sie würden im Falle der Berufsunfähigkeit die Leistung verweigern und die Verbraucher in jahrelange Rechtsstreite verwickeln, jedoch nicht wieder. Denn nach den Erkenntnissen von Franke und Bornberg gehen vier von fünf Leistungsentscheidungen (rund 80 Prozent) zu Gunsten der Versicherten aus. In der Auswertung der Zahlen aus dem Jahr 2017 waren es noch 82,86 Prozent.

Je nach Rentenhöhe schwankt der Anteil der Anerkennungen jedoch deutlich. So liege die Leistungsquote bei BU-Renten zwischen 901-1.500 Euro bei 74,5 Prozent - zwischen 2.401-2.700 Euro liege der Wert sogar nur bei 72,2 Prozent. Die höchsten Leistungsquoten liegen bei der Rentenhöhe von 300-600 Euro (81,2 Prozent) sowie bei 3.001-3.300 Euro. Allerdings sind Monatsrenten über 2.700 Euro eher selten anzutreffen.

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Laut Studie würden Berufsunfähigkeitsrenten für Versicherte zwischen dem 46. und 58. Lebensjahr besonders häufig bewilligt. Bei jungen Erwachsenen im Alter von 17 bis 35 Jahren liege die Ablehnungsquote dagegen deutlich über dem Durchschnitt. Das sei vor allem auf die Wirkung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zurückzuführen. Fast die Hälfte aller Ablehnungen (47 Prozent) wegen Verletzung der Anzeigepflicht entfallen auf diese Altersgruppe.

Ablehnungsgründe unterscheiden sich von GDV- und Morgen & Morgen-Zahlen

Insgesamt seien die meisten Ablehnungen darauf zurückzuführen, dass der vertraglich vereinbarte BU-Grad (in der Regel 50 Prozent) nicht erreicht werde. Auf diesen Sachverhalt entfallen mehr als die Hälfte aller negativen Entscheidungen (55 Prozent). Weitere 25,2 Prozent sind auf Anfechtungen und Rücktritte zurückzuführen, etwa wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Bei 11,7 Prozent der Fälle werde der Prognosezeitraum nicht erfüllt.

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Auf eine ähnliche Leistungsquote kommt auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Dieser hatte für das Jahr 2017 eine Leistungsquote von 79 Prozent ermittelt. In diesen Werten nicht enthalten sind BU-Anträge, die Versicherte nicht weiter verfolgt oder zurückgezogen haben.

Jedoch kommt der Versichererverband - wie auch das Analysehaus Morgen & Morgen - bei den Gründen für Ablehnungen auf andere Werte. Denn lediglich in 42 Prozent der abgelehnten Fälle sei der BU-Grad nicht erreicht worden. Bei der Auswertung von Morgen & Morgen waren es sogar nur 32,47 Prozent aller Anträge der Fall, bei denen der Versicherer „nein“ sagte.

Häufigste Ursache sei laut Morgen & Morgen in 35,33 Prozent aller Fälle, dass der Kunde keine Reaktion mehr zeige. Das kann viele Ursachen haben. So etwa, dass sich der Gesundheitszustand des Antragstellers verbessert hat und er in seinen Beruf zurückkehren kann. Laut GDV ist die zweitwichtigste Ursache für Ablehnungen: 18 Prozent der BU-Anträge scheitern, weil sich der Versicherte für längere Zeit nicht mehr zurückmeldet: auch auf Nachfrage.

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Dritthäufigste Ursache für abgelehnte BU-Renten: die sogenannte Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Jeder achte nicht bewilligte BU-Antrag (13 Prozent) wird aus diesem Grund zurückgewiesen. Hier wird dem Versicherten angelastet, dass er beim Ausfüllen des Antrages auf Versicherungsschutz bzw. den Gesundheitsfragen falsche oder unvollständige Angaben machte, etwa Vorerkrankungen verschwieg. Laut Morgen & Morgen seien 8,86 Prozent der Anträge werden abgelehnt, weil der Versicherte die vorvertragliche Anzeigepflicht nach §19 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) verletzt haben soll. Folglich kann der BU-Versicherer vom Vertrag zurücktreten und seine Leistung verweigern, wenn der Versicherungsnehmer im Antrag auf BU-Schutz falsche oder unvollständige Angaben zu seinem Gesundheitszustand machte. Zum Vergleich: Franke & Bornberg kommt in der aktuellen Studie auf stolze 25,2 Prozent. Ergo sei jeder vierte Leistungsverweigerung auf Anfechtungen und Rücktritte zurückzuführen.

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