Die Zahl der Bundesbeamten, die aufgrund von Dienstunfähigkeit vor Erreichen der Regelaltersgrenze früh pensioniert werden, stieg in den letzten Jahren wieder an. Waren im Jahr 2014 noch 7,2 Prozent aller Neu-Pensionäre von Dienstunfähigkeit betroffen, so stieg diese Zahl auf rund elf Prozent in den Jahren 2014 und 2015 und auf rund zwölf Prozent in 2017 und 2018. Das geht aus dem Siebten Versorgungsbericht der Bundesregierung hervor. Auf die Zahlen macht am Sonntag Welt Online aufmerksam.

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„Die beiden Hauptgründe sind sicher die Überalterung und die steigende Arbeitsbelastung im öffentlichen Dienst“, sagt Ulrich Silberbach, Bundesvorsitzender des Deutschen Beamtenbundes dbb, der „Welt“. So seien beim Bund ein Drittel der Beschäftigten 55 Jahre oder älter: bei steigender Arbeitsbelastung. Gerade bei Polizisten und Feuerwehr-Beamten würden Ärzte berichten, dass sie nach Jahrzehnten im Dienst psychisch und physisch ausgebrannt seien.

Aber es gebe auch andere Gründe. So würden Beamte oft in den Frühruhestand versetzt, wenn die Behörde Konflikte mit ihnen hat, so gibt Gisela Färber von der Deutschen Universität in Speyer ebenfalls gegenüber der „Welt“ zu bedenken. Das sei oft leichter, als die Konflikte in der Behörde anzugehen. Bedenklich sei dies auch deshalb, weil ein Frühpensionierter den Staat doppelt so viel koste wie ein Beamter, der bis zur Regelaltersgrenze arbeite.

Schaut man auf die absoluten Zahlen, relativiert sich die Zahl der Frühpensionierten aber wieder etwas. So ist die absolute Zahl der neu pensionierten Dienstunfähigen beim Bund sogar deutlich zurückgegangen: von 1.200 Fällen im Jahr 2000 auf 580 im Jahr 2018. Das könnte sich aber wieder deutlich ändern, wenn die Generation der Baby-Boomer dem Ruhestandsalter näher kommt. Vor allem in den 70er und 80er Jahren hatte es große Wellen von Verbeamtungen gegeben. Im Schnitt scheiden Frühpensionierte mit 54 Jahren aus ihrem Beruf aus.

Regelaltersgrenze angehoben

Ähnlich wie in der Rentenkasse wird auch die reguläre Altersgrenze für Bundesbeamte seit 2012 schrittweise angehoben: vom vollendeten 65. auf das vollendete 67. Lebensjahr im Jahr 2029. Grundlage für die Altersansprüche der Bundesbeamten ist § 14 des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG).

Besondere Altersgrenzen gibt es jedoch für Polizeivollzugsbeamte des Bundes, Beamte auf Lebenszeit im Feuerwehrdienst der Bundeswehr und Beamte auf Lebenszeit in den Laufbahnen des feuerwehrtechnischen Dienstes. Sie dürfen aufgrund der hohen psychischen und physischen Belastung in ihren Berufen zeitiger in den Ruhestand wechseln: die Regelaltersrente steigt für sie schrittweise von 60 auf 62 Jahre an.

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Ist eine Beamtin oder ein Beamter körperlich oder gesundheitlich nicht mehr in der Lage, seine Dienstpflichten zu erfüllen und deswegen dauerhaft dienstunfähig, so müssen sie Abschläge von bis zu 10,8 Prozent der Pensionssprüche akzeptieren. Dabei ist entscheidend, ob die Dienstunfähigkeit Folge einer Krankheit, Verwundung oder sonstiger Beschädigung ist, die sie bzw. er sich ohne grobes Verschulden bei der Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogen hat. In anderen Fällen sind auch Abschläge von bis zu 14,4 Prozent der erworbenen Pensionsansprüche möglich.

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