Der Hintergrund: Eigentlich greift eine solche Police auch, wenn eine Firma aufgrund behördlicher Maßnahmen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) dichtmachen muss: zumindest, wenn ein entsprechender Baustein inkludiert ist. Aber viele Versicherer wollen nun nicht zahlen, weil das neue Coronavirus COVID-19 nicht namentlich im Vertrag genannt wird. Kein Wunder: Das Virus ist eben neu. Und wurde erst im Januar 2020 vom Bundesgesundheitsministerium in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen. Folglich fehlt es in Altverträgen. schon jetzt einen Image-GAU für die Branche.

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"Begründungen für Absagen teils haarsträubend!"

Die ablehnende Haltung der Versicherer waren in den letzten Tagen mehrfach Thema in den Medien: Sie bedeutet schon jetzt einen Image-GAU für die Branche. Die Versicherer stehen wiederholt als Neinsager und Wegducker da: in einer Zeit, in der viele andere Menschen Solidarität zeigen.

Versicherungsmakler und Maklerverbände wie der BDVM waren mit die ersten, die auf dieses Problem aufmerksam machten: auch, um ein Umdenken der Versicherer zu bewirken. Denn ob die Argumente vor Gericht bestand haben, ist noch gar nicht erwiesen. Viele Verträge haben zum Beispiel auch sogenannte Unbenannte Gefahren mitversichert, die in diesem Fall greifen könnten.

Auch der Maklerpool Invers bezieht nun eindeutig Position und stellt sich auf die Seite der Gewerbekunden. "Einige Unternehmensbereiche (so z.B. Gaststätten/Restaurantbetriebe, aber auch andere) haben Betriebsschließungsversicherungen bei Versicherern abgeschlossen. Viele dieser Versicherer verweigern nun aus verschiedensten Gründen die Leistung. Die Begründungen sind teils haarsträubend und wir wollen diese hier im Einzelnen nicht aufführen", heißt es in dem offenen Brief.

Versicherer als Neinsager? Mit solchen Schreiben an Gewerbekunden versuchen Versicherer gerade, eine Leistung bei Betriebsschließungen infolge der Corona-Pandemie zu verhindern.twitter.com

Politik soll versicherte Schäden übernehmen - und dann mit Versicherern streiten

Das Schreiben der Leipziger ist aber nicht an die Versicherer adressiert, sondern an die Politik. Und so hat man auch an die politischen Entscheidungsträger eine Forderung: "Werden Sie für Gewerbetreibende, die vorausschauend mit einer Betriebsschließungsversicherung vorgesorgt haben und deren Versicherer nun nicht leisten will, gegen Abtretung der Schadenersatzansprüche ersatzweise die Versicherungsleistung erbringen (ohne Rückzahlungspflicht für den Versicherungsnehmer) und sich dann Ihrerseits mit den Versicherern selbst auseinandersetzen?".

Es sei ein offenes Geheimnis, dass vom Ausgang der Sache in vielen Fällen das Überleben der betroffenen Firmen abhänge und damit die soziale Sicherheit und Existenz der dort arbeitenden Beschäftigten und Selbständigen, schreibt der Maklerpool. Und fragt provokativ: "Was werden Sie tun?"

Ärgerlich ist das Nein der Assekuranzen auch deshalb, weil sie nach Experten-Schätzungen keine hohen Kosten fürchten müssen. Ohnehin sind die Policen ein Nischenprodukt, weniger als jede vierte Firma besitzt einen solchen Schutz. Zudem ist die Leistung in der Regel bei einer Höchstsumme gedeckelt und auch zeitlich begrenzt. Der Maklerverband BDVM hat vorgeschlagen, dass die Branche einen Hilfsfonds über 200 Millionen Euro einrichtet, um die Ansprüche zu bedienen: einen solchen gibt es etwa in Frankreich (der Versicherungsbote berichtete).

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"Sorgen Sie für echte Hilfen!"

Der Maklerpool Invers sieht ob der angesprochenen Probleme deutlichen Nachbesserungsbedarf bei den Corona-Hilfspaketen von Bund und Ländern. "Sorgen Sie dringend und ohne Zeitverzug für echte und ausreichende Hilfen an Kleinst- und Kleinunternehmer sowie an mittelständische Unternehmen mit mehr als zehn, aber weniger als 250 Mitarbeitern!", lautet ein Fazit des offenen Briefes. Diese Hilfen sollen "im jeweiligen Einzelfall nicht einer Vorprüfung, sondern vielmehr einer Nachprüfung zum späteren Zeitpunkt unterworfen werden!" Das könne etwa über die Steuererklärung oder Bilanzierung der betroffenen Firmen erfolgen.

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