Jahrestagung des dbb: Auf das Thema "Einheitsversicherung auch für Beamte" eingeschossen

Gleich zu Jahresbeginn, vom 06. bis 08. Januar 2019, hielt der DBB Beamtenbund und Tarifunion (dbb) und damit der Dachverband von Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes eine Jahrestagung in Köln ab. Und ein Thema hatte es dem Interessenverband besonders angetan. Oder genauer: Auf ein Thema hatte man sich besonders eingeschossen. Droht doch immer noch die Versicherungspflicht für Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung, wie sie Befürworter einer Bürgerversicherung fordern – und damit zugleich das Aus für liebgewonnene komfortable Beihilfen zur privaten Krankenversicherung (PKV) durch den Dienstherren.

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Zwar konnte sich das politische Lager aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linke, das mit einer Bürgerversicherung in den Wahlkampf zur letzten Bundestagswahl zog, nicht durchsetzen – in den Koalitionsgesprächen für eine GroKo-Neuauflage gerieten die Pläne 2018 unter die Räder (der Versicherungsbote berichtete). Und doch haben Befürworter einer solchen Reform noch immer eine starke Lobby.

So wirbt die einflussreiche Bertelsmann- Stiftung im Internet ungewohnt offensiv für einen „Zehn-Punkte-Plan“. Und dieser Plan hat es in sich, denn angestrebt wird nicht weniger als eine "Überführung zweier Systeme – Umlage und Kapitaldeckung – in eine integrierte Krankenversicherung" und wird somit eine Zusammenführung von GKV und PKV. Zudem werden Politiker der Bundesländer aktiv: Was auf Bundesebene nicht gelang, wird auf Länderebene durch andere Strategien versucht wie zum Beispiel durch einen Vorstoß des Hamburger Senats.

Seit dem 1. August 2018 gilt in Hamburg ein Gesetz, das Beamtinnen und Beamten die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrages als Beihilfe gewährt, wenn sie sich für eine freiwillige Mitgliedschaft in der (bei Beamten bislang ungeliebten) GKV entscheiden. Die Freiwilligkeit hat freilich einen Haken – einen Weg zurück aus der GKV gibt es für Beamtinnen und Beamte nicht oder nicht zu den gleichen Bedingungen. Wer sich für dieses Beihilfe-Modell in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet und dann zurück in eine private Krankenkasse wechseln will, verliert zuvor noch bestehende Ansprüche auf Beihilfe in der privaten Krankenversicherung (PKV). Die „freiwillige“ Entscheidung für eine Beihilfe zur GKV gilt dem Gesetz als „unwiderruflich“, um ein „Vorteilshopping“ zwischen PKV und GKV "nicht zu honorieren“, wie es in der Begründung des Hamburger Senats heißt.

Krankenvorsorge für Beamte: Die Wahl wird selten zur Qual

Dass ein solches Modell bei der Beamtengewerkschaft auf wenig Gegenliebe stößt, kann man durchaus verstehen. Das Hamburger Modell nimmt nämlich Beamten, die sich für die GKV zu diesen Bedingungen entscheiden, die bisher bestehende Wahlfreiheit. Wuchs doch historisch ein Vorsorge- und Absicherungs-System für Beamte, das viele Vorteile bietet – sobald sich die Beamten für die private Absicherung entscheiden.

Zwar können Beamte in Deutschland frei wählen, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern lassen. Einen Anreiz, sich gesetzlich zu versichern, haben die Beamten hingegen kaum. Abgesehen vom Hamburger Anreizmodell tragen sie in der gesetzlichen Krankenkasse sowohl den Arbeitgeberanteil als auch den Arbeitnehmeranteil. Dafür erhalten sie aber einen weit geringeren Service als in der PKV. Wenn sich Beamte jedoch für eine private Krankenvollversicherung entscheiden, übernimmt der Dienstherr einen Großteil der Kosten. Sie bekommen – je nach Familienstand und Status – zwischen 50 Prozent und 70 Prozent ihrer Arztrechnungen über staatliche Beihilfen ersetzt. Nur den Rest der Kosten müssen die Staatsdiener über die private Krankenversicherung abdecken.

Ein attraktives Modell: Beamte stellen rund die Hälfte der rund 8,77 Millionen Privatversicherten in Deutschland. Laut Bertelsmann-Stiftung sind mehr als 85 Prozent aller Beamten in der PKV vollversichert und genießen damit auch Privilegien wie kürzere Wartezeiten auf einen Arzttermin oder die Chefarztbehandlung, wie der Versicherungsbote bereits berichtete. Aus Sicht von Kritikern der bestehenden Praxis, genannt sei der SPD-Politiker Karl Lauterbach, entwickelt sich die PKV so immer mehr zu einer "Beamtenversicherung", die über Beihilfen für Beamte großzügig durch die öffentliche Hand subventioniert wird.

Folgt man nun der Studie der Bertelsmann-Stiftung vom Januar 2017 zur "Krankenversicherungspflicht für Beamte und Selbstständige", die von vielen Medien aufgegriffen wurde, kommen solche Privilegien dem Steuerzahler teuer zu stehen. Denn das historisch gewachsene System der Beihilfe, das sich auf die Fürsorgeverpflichtung des Dienstherren beruft, kostet Milliarden. Im Jahr 2014 gaben die Bundesländer für Beihilfen 7,4 Milliarden Euro aus, der Bund zahlte 4,5 Milliarden Euro. Allerdings liegt aus Sicht der Studienmacher in solchen Zahlen nicht das Hauptproblem. Schlimmer erscheint die Prognose für die Zukunft: Bis 2030 werden geradezu explodierende Kosten vorausgesagt. Müssten die Bundesländer nach den Berechnungen doch satte 83 Prozent mehr für Beihilfen einplanen, der Bund immerhin noch 46 Prozent, wie es in dem Papier der Stiftung heißt.

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Aus diesem Grund trommelt die Stiftung auch für die Abkehr vom traditionellen Beihilfesystem und fordert eine aktive Ausweitung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung für Beamte. Das Versprechen hinter einer solchen Forderung: Bund und Länder könnten bis 2030 um 60 Milliarden Euro entlastet werden.

Silberbach hält Zahlen für "Fake News"

Was aber hält der dbb-Vorsitzende von solchen Zahlen? Auf seiner Rede in Köln bezog Silberbach nun am 7. Januar deutlich Stellung. Gehöre doch „die letztjährige Bertelsmann-Studie zum angeblichen Milliarden- Einsparvolumen durch die Einführung einer Einheitsversicherung" für Silberbach „schlicht und einfach in den Bereich von Fake News“. Das Gleiche treffe auf eine Studie zu, die im Auftrag der Grünen durch den Versicherungsmakler Premium Circle durchgeführt wurde und zu ähnlichen Ergebnissen kam wie die Studie der Bertelsmann-Stiftung. Anzumerken ist aber, dass Silberbach seinen harten Vorwurf des Verbreitens von „Fake“-News weder durch Gegenargumente stützt noch durch eigene Zahlen untermauert. Aufgrund einer Veröffentlichung der Rede im Netz ist diese Tatsache für jeden nachprüfbar.

Auch das Hamburger Modell findet beim Gewerkschaftsfunktionär wenig Gegenliebe. Denn Geld, „das in diese Richtung fließt“, fehle bei der „dringend notwendigen Weiterentwicklung des Beihilfesystems“ nach jetziger Machart. Aus diesem Grund ist das Hamburger Modell auch für Silberbach „systemwidrig“ sowie „der völlig falsche Weg“.

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Silberbach erhält Unterstützung aus dem Innenministerium

Auf der Tagung des dbb braucht sich Silberbach aber keineswegs allein gelassen fühlen mit seiner harten Kritik. Prominente Unterstützung kommt für die Tagung aus der Politik. In einer Pressemitteilung äußerte sich Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zur "Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten in die gesetzlichen Sozialversicherungssysteme" ganz "deutlich“, wie es wörtlich heißt.

Seehofer argumentiert: „Diesen Bestrebungen müssen wir gemeinsam entgegentreten! Besoldung, Versorgung und Beihilfe machen als Gesamtpaket die besondere Attraktivität des öffentlichen Dienstes aus und bilden nur gemeinsam ein in sich logisches Gesamtsystem." Die Attraktivität des öffentlichen Dienstes aufgrund des Beihilfe- Systems ist freilich ein wichtiges Argument, das sich nicht auf Zahlen berufen braucht und in der Rede von Silberbach nur indirekt angesprochen wird. Keineswegs nämlich geht es bei der Absicherung von Beamten nur darum, die günstigste Lösung zu finden. Zugleich sollen finanzielle Unabhängigkeit und die Fürsorge des Dienstherren ein wichtiges Gut für den Staatsdienst sichern: Unbestechlichkeit.

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Auf der Tagung selbst bekundete die Position des Innenministeriums, vertretungsweise, Seehofers Innenstaatssekretär im Bundesinnenministerium Stephan Mayer (CSU). Mayer lieferte zwar keine neuen Zahlen gegen die beanstandeten Studien, aber zumindest einige Kosten-Argumente, die Silberbach seinen Zuhörern in der Eröffnungsrede schuldig blieb. So würden „allein aufgrund der notwendigen Anhebung der Besoldung“ die Personalkosten massiv steigen, würde man tatsächlich Beamtinnen und Beamte verpflichtend in die gesetzliche Versicherung integrieren. Auch müssten weiterhin zusätzliche Leistungen der Beamtenversorgung erbracht werden, die nicht wegfallen. Und zuletzt mahnte der Innenstaatssekretär an, zu bedenken: Aufgrund "jahrzehntelanger Doppelstrukturen“ würde die Systemumstellung „höchst komplex und teuer“ werden.

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