Vermögen clever weitergeben: Die Rolle fondsgebundener Lebensversicherungen
Wie können moderne fondsgebundene Generationenversicherungen für Erbschaften und Schenkungen genutzt werden – und welche steuerlichen sowie vertraglichen Gestaltungsspielräume eröffnen sich dadurch? Diesen Fragen und deren Antworten widmet sich Michael Mebesius, Business Development Manager bei Liechtenstein Life, in seinem Gastbeitrag.

- Vermögen clever weitergeben: Die Rolle fondsgebundener Lebensversicherungen
- Wirksam wie ein Testament – nur flexibler
Hunderte Milliarden Euro werden in den kommenden Jahren in Deutschland vererbt. Auch in Lebensversicherungen schlummert ein beträchtliches Vermögen, das jedoch in vielen Fällen nicht für Erbschaften und Schenkungen genutzt werden kann. Moderne fondsgebundene Lebensversicherungen, so genannte Generationenversicherungen oder Wealth-Tarife, können das angesparte Kapital der Lebensversicherung zu einem effektiven Instrument der Vermögensübertragung machen.
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Erbschaften sind ein zweischneidiges Schwert: Einerseits übertragen sie Familieneigentum auf die nächste Generation, andererseits sichert sich der Fiskus in vielen Fällen einen Anteil an erspartem und bereits versteuertem Vermögen. Dieses Problem trifft immer mehr Familien hierzulande: Umfragen zeigen, dass die überwältigende Mehrheit der potenziellen Erblasser ihr Vermögen ganz oder teilweise an Lebenspartner oder die eigene Familie weitergeben möchte. Doch nicht immer kann die Absicht auch effizient umgesetzt werden. Denn wenn Sparende Vermögen in Form von fondsgebundenen Lebensversicherungen über Jahre und Jahrzehnte aufgebaut und mit dem Eintritt ins Pensionsalter nicht abgerufen haben, besteht häufig Gestaltungsbedarf. Die meisten Lebensversicherungen sind für den Vermögensaufbau und die Auszahlung im Ruhestand konzipiert – und nicht für das Vermögensmanagement zwischen den Generationen.
Nachlassregelung mit Generationenversicherungen
Klassische Lebensversicherungen haben in erster Linie zwei Ziele: Die Absicherung von Lebensrisiken und den Kapitalaufbau für die eigene Altersvorsorge. Im Erbfall liegt genau hier der Haken: Wenn das Finanzpolster für den Ruhestand nicht komplett benötigt wird, können die angesparten Mittel im Vertrag häufig nicht oder nur zu ungünstigen Bedingungen an die aktuellen Lebenspläne angepasst werden. Für Schenkungen zu Lebzeiten oder Nachlassregelungen im Todesfall sind sie kaum geeignet. Erblasser und Erben haben kaum Möglichkeiten zur sinnvollen Gestaltung des Kapitals. Generationenversicherungen wurden genau zur Lösung dieses Problems entwickelt: Sie bieten eine große Vielfalt an Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere bei der Übertragung von Vermögen zwischen den Generationen.
Steuerliche Gestaltungsräume besser nutzen
Generationenversicherungen verfügen neben Absicherung und Vermögensaufbau über eine dritte Kernleistung: die Vermögensübertragung nach eigenem Wunsch bei optimaler steuerlicher Behandlung. Mit ihnen lassen sich auch Steuerlasten optimieren, weil Fondsanteile in der Police nicht automatisch Teil der Erbmasse sind, sondern sich an der vertraglichen Gestaltung und den verbrieften Absichten des Versicherungsnehmers orientieren.
Ein besonderer Effekt entsteht durch die vergleichsweise lange Vertragslaufzeit moderner Generationenversicherungen, die teilweise über das 100. Lebensjahr hinaus ausgestaltet werden können: Anwachsende Kapitaleinkünfte wie Zinsen und Dividenden werden dem Vertrag nicht nur bis zum Renteneintritt, sondern über die gesamte Laufzeit gutgeschrieben. Dadurch erhöhen sie fortlaufend das Deckungskapital und wirken renditeverstärkend.
Wer die Freibeträge der Erbschaftsteuer beim Versicherungskapital ausschöpfen möchte, kann dies im Rahmen einer maßgeschneiderten Generationenversicherung sogar mehrfach tun, ohne das angelegte Kapital entnehmen zu müssen. Wenn beispielsweise Eltern Vermögen auf ein leibliches Kind übertragen möchten, kann neben einem Elternteil auch das Kind vertraglich als Versicherungsnehmer eingesetzt werden. Auf diese Weise lässt sich der volle Freibetrag der Schenkungsteuer von 400.000 Euro pro Kind alle 10 Jahre im Rahmen des angesparten Versicherungskapitals nutzen. Das übertragene Vermögen bleibt dabei im Vertrag, arbeitet renditewirksam weiter und muss nicht entnommen werden.
Bei modernen Tarifen können bis zu zwei Versicherungsnehmer bzw. versicherte Personen aufgenommen werden; zudem können Bezugsberechtigte festgelegt werden. Dadurch ergeben sich auch jenseits der Ehepartnerabsicherung Gestaltungsräume bei der Nachlassplanung.
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Ein praktisches Beispiel: Ein Vater möchte seinen Sohn absichern und gleichzeitig Vermögen steueroptimiert weitergeben. In diesem Fall wird er bei der Vertragsgestaltung Versicherungsnehmer und versicherte Person, sein Sohn Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter. Gibt der Vater im Rahmen einer Schenkung zu Lebzeiten Kapital aus der Versicherung an den Sohn weiter, erhält der Sohn beim Tod des Vaters den gesamten Betrag als einkommensteuerfreie Todesfallleistung. Der zuvor geschenkte Vermögensanteil bleibt außerdem erbschaftsteuerfrei – selbst dann, wenn aufgrund der Wertsteigerung das Kapital den Freibetrag überschreitet.
Wirksam wie ein Testament – nur flexibler
Intelligente Wealth-Tarife verfügen über so genannte Termfix-Optionen, mit denen die Auszahlung an Zeitpunkte sowie Bedingungen geknüpft werden kann. Verstirbt die versicherte Person, muss die Versicherungssumme dadurch nicht sofort ausbezahlt werden.
Ein konkretes Beispiel: Ein gutverdienender Familienvater schließt eine langlaufende Lebensversicherung ab. Er ist zugleich Versicherungsnehmer und versicherte Person, seine Kinder werden als Bezugsberechtigte eingesetzt. Wenn er beispielsweise Zweifel an der Reife seiner Kinder in finanziellen Angelegenheiten hat, kann er die Auszahlung an Bedingungen knüpfen, beispielsweise den Abschluss eines Studiums sowie das Erreichen eines bestimmten Alters. Stirbt die versicherte Person vor der Auszahlung und liegen zwischen dem Todesfallzeitpunkt und dem mit der Termfix-Option bestimmten Fälligkeitszeitpunkt mehr als zehn Jahre, kann eine günstigere Steuerprogression in Anspruch genommen werden.
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Finanzielle Absicherung in nichteingetragenen Partnerschaften
Im Falle nichteingetragener Lebenspartnerschaften bietet eine langlaufende Lebensversicherung mit zwei versicherten Personen spezielle Vorteile: Verstirbt beispielsweise ein Lebenspartner, hat der hinterbliebene und begünstigte Partner direkten Anspruch auf die Versicherungsleistung, die außerhalb der Erbfolge ausbezahlt wird. Beide Partner sind dadurch gleichermaßen abgesichert. Kommt es zu einer Trennung, kann das Bezugsrecht jederzeit geändert oder auf andere Personen oder Lebenspartner umgeschrieben werden.
In der Beratungspraxis gewinnt die Nachlassplanung mit Generationenversicherungen an Bedeutung, da entsprechende Verträge auch gegen Einmalbeitrag gestaltet werden können. Für vermögende Kunden und ihre Berater ergeben sich dadurch zusätzliche Strukturierungsoptionen bei der Vermögensübertragung.
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Hintergrund: Der Gastbeitrag erschien zuerst im neuen kostenfreien Versicherungsbote Fachmagazin 01-2026. Das Magazin kann auf der Webseite des Versicherungsbote bestellt werden.
- Vermögen clever weitergeben: Die Rolle fondsgebundener Lebensversicherungen
- Wirksam wie ein Testament – nur flexibler

