Wirksam wie ein Testament – nur flexibler
Intelligente Wealth-Tarife verfügen über so genannte Termfix-Optionen, mit denen die Auszahlung an Zeitpunkte sowie Bedingungen geknüpft werden kann. Verstirbt die versicherte Person, muss die Versicherungssumme dadurch nicht sofort ausbezahlt werden.

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Ein konkretes Beispiel: Ein gutverdienender Familienvater schließt eine langlaufende Lebensversicherung ab. Er ist zugleich Versicherungsnehmer und versicherte Person, seine Kinder werden als Bezugsberechtigte eingesetzt. Wenn er beispielsweise Zweifel an der Reife seiner Kinder in finanziellen Angelegenheiten hat, kann er die Auszahlung an Bedingungen knüpfen, beispielsweise den Abschluss eines Studiums sowie das Erreichen eines bestimmten Alters. Stirbt die versicherte Person vor der Auszahlung und liegen zwischen dem Todesfallzeitpunkt und dem mit der Termfix-Option bestimmten Fälligkeitszeitpunkt mehr als zehn Jahre, kann eine günstigere Steuerprogression in Anspruch genommen werden.
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Finanzielle Absicherung in nichteingetragenen Partnerschaften
Im Falle nichteingetragener Lebenspartnerschaften bietet eine langlaufende Lebensversicherung mit zwei versicherten Personen spezielle Vorteile: Verstirbt beispielsweise ein Lebenspartner, hat der hinterbliebene und begünstigte Partner direkten Anspruch auf die Versicherungsleistung, die außerhalb der Erbfolge ausbezahlt wird. Beide Partner sind dadurch gleichermaßen abgesichert. Kommt es zu einer Trennung, kann das Bezugsrecht jederzeit geändert oder auf andere Personen oder Lebenspartner umgeschrieben werden.
In der Beratungspraxis gewinnt die Nachlassplanung mit Generationenversicherungen an Bedeutung, da entsprechende Verträge auch gegen Einmalbeitrag gestaltet werden können. Für vermögende Kunden und ihre Berater ergeben sich dadurch zusätzliche Strukturierungsoptionen bei der Vermögensübertragung.
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Hintergrund: Der Gastbeitrag erschien zuerst im neuen kostenfreien Versicherungsbote Fachmagazin 01-2026. Das Magazin kann auf der Webseite des Versicherungsbote bestellt werden.
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