Das Bundesland Hamburg will es Beamten künftig erleichtern, sich auch bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Das teilte die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz in einer Pressemeldung mit. Demnach will das Land erstmals Beamten den hälftigen Arbeitgeberzuschuss zahlen, wenn sie eine Krankenkasse wählen. Ein entsprechendes Gesetz hat am Dienstag der Hamburger Senat beschlossen. Der Wechsel ist für Beamte freiwillig: Sie können auch im Beihilfe-System verbleiben.

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Bisher lohnt sich eine Krankenkasse für Beamte kaum

Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. Bild: Bina Engel / hamburg.de Hintergrund ist die Tatsache, dass es für Beamte bisher kaum einen Anreiz gibt, sich gesetzlich zu versichern. Zwar stehen die Krankenkassen auch ihnen offen. Aber sie müssen dann sowohl den Arbeitgeberanteil als auch den Arbeitnehmeranteil zahlen. Zudem bedeutet die Wahl einer Krankenkasse, dass die Beamten länger auf Termine warten müssten und auf viele Vorteile verzichten, die ein guter PKV-Tarif bietet, etwa Zweibettzimmer oder Chefarztbehandlung.

Wenn sich Beamte hingegen für eine private Krankenvollversicherung entscheiden, übernimmt der Dienstherr einen Großteil der Kosten. Sie bekommen – je nach Familienstand und Status – zwischen 50 Prozent und 70 Prozent ihrer Arztrechnungen über staatliche Beihilfen ersetzt. Nur den Rest der Kosten müssen die Staatsdiener über die private Krankenversicherung abdecken. Ein attraktives Modell: Beamte stellen rund die Hälfte der rund 8,77 Millionen Privatversicherten in Deutschland. Laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung sind mehr als 85 Prozent aller Beamten in der PKV vollversichert.

Hamburg will das nun ändern und mehr Staatsdiener in die GKV locken. Das Bundesland plant, seinen Beamten künftig wie bei Angestellten die Hälfte des Beitrags für eine gesetzliche Krankenkasse zu zahlen. „Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass sich der Staat auch an den Krankheitskosten von gesetzlich versicherten Beamtinnen und Beamten beteiligt“, sagte Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) bei Vorstellung der neuen Regeln am Dienstag.

Keine große Wechselwelle erwartet

Dass mit der Neuregelung die Krankenkassen von Beamten überrannt werden, erwartet man in Hamburg nicht. Im Gegenteil: Würden die Wechsler doch auch die Privilegien der privaten Krankenversicherung aufgeben, etwa kürzere Wartezeiten auf einen Arzttermin. Von den rund 40.000 aktiven Staatsdienern und 30.000 Pensionären in Hamburg seien derzeit geschätzt 2.400 Personen gesetzlich versichert, schätzt die Gesundheitsbehörde der Stadt. Das sind lediglich rund 3,4 Prozent.

Dennoch: Cornelia Prüfer-Storcks glaubt, dass für bestimmte Zielgruppen unter den Beihilfe-Berechtigten die Krankenkasse eine Option ist. „Für Beamtinnen und Beamte mit Kindern, Versorgungsempfänger oder Menschen mit Behinderung kann die GKV die bessere Alternative sein. Hier richten sich die Beiträge nach Einkommen und nicht nach Risiko und nicht erwerbstätige Familienmitglieder sind beitragsfrei mitversichert“, sagte die Senatorin. Vor allem für die 2.000 Neueinsteiger könnte die Wahloption interessant sein.

Alternativ könne die Pauschale auch für den hälftigen Versicherungsbeitrag der PKV-Vollversicherung gewählt werden, erklärte die Senatorin. In diesem Fall sei die Pauschale auf die Höhe der hälftigen Kosten für den Basistarif begrenzt.

Es entfällt Verwaltungsaufwand

Mehr Geld soll das Pauschalsystem der Stadt nicht kosten. Es entfiele ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand durch die Prüfung der Arztrechnungen und Berechnung der individuellen Beihilfe, sagte Prüfer-Storcks. Anfängliche Mehrkosten von geschätzt 5,8 Mio. Euro entstünden, weil sich die Stadt mit der neuen Regelung erstmals an den Krankenversicherungskosten von den derzeit 2400 freiwillig gesetzlich versicherten Beamtinnen und Beamten beteilige. Auf lange Sicht könne Kostenneutralität erreicht werden.

Der Wechsel ist allerdings ein endgültiger: Wer sich einmal für die Pauschale entschieden hat, soll nicht mehr ins Beihilfe-System zurückkehren dürfen. Damit will Hamburg „Optimierungsstrategien“ einen Riegel vorschieben, mit denen das Finanzierungsmodell der Krankenversicherungen geschwächt werde. In der Solidargemeinschaft der GKV unterstützen die gesunden Mitglieder mit ihren Beiträgen die Kranken, im Versicherungssystem der PKV werden in „gesunden Zeiten“ Rücklagen für Zeiten einer Erkrankung im Alter gebildet. Beides funktioniere nur bei einer langfristigen Mitgliedschaft, heißt es im Pressetext der Stadt Hamburg.

Wiederholt Kritik am Beihilfe-System

Das Beihilfe-System ist in den letzten Jahren mehrfach in die Kritik geraten: auch wegen stark steigender Kosten. Im Jahr 2014 gaben die Bundesländer für Beihilfen 7,4 Milliarden Euro aus, der Bund zahlte 4,5 Milliarden Euro: doppelt so viel wie noch vor 20 Jahren. Maria Klein-Schmeik von den Grünen nannte das Beihilfe-System „faktisch eine staatliche Alimentierung der privaten Krankenversicherung“ - auf Kosten des Steuerzahlers. SPD, Grüne und Linke gehen mit der Forderung nach einer Bürgerversicherung in den Bundestags-Wahlkampf 2017.

Argumentationshilfe kommt von einer privaten Denkfabrik. Laut einer im Januar vorgestellten Studie der Bertelsmann-Stiftung könnten die Kosten für Beihilfen in den nächsten Jahren geradezu explodieren. Bis zum Jahr 2030 müssen die Bundesländer satte 83 Prozent mehr für Beihilfen einplanen, der Bund immerhin noch 46 Prozent, warnen die Gütersloher (der Versicherungsbote berichtete). Würden Beamte sich hingegen gesetzlich versichern, so könnten die öffentlichen Haushalte bis zum Jahr 2030 um 60 Milliarden Euro entlastet werden.

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Der PKV-Verband hatte diese Bertelsmann-Studie scharf zurückgewiesen. PKV-Verbandsvorstand Volker Leienbach erklärte im Januar: „Die Annahmen der Studie sind willkürlich und unrealistisch gewählt, die rechtlichen Fragen komplett ausgeklammert". Es sei im Gegenteil mit Mehrbelastungen für die öffentlichen Haushalte zu rechnen, wenn das Beihilfe-System abgeschafft werde.

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