Bisher gab es für Beamte kaum einen Anreiz, sich gesetzlich zu versichern. Zwar stehen die Krankenkassen auch ihnen offen. Aber sie müssen dann sowohl den Arbeitgeberanteil als auch den Arbeitnehmeranteil zahlen. Wenn sich Beamte hingegen für eine private Krankenvollversicherung entscheiden, übernimmt der Dienstherr einen Teil der Kosten über die Beihilfe.

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Hamburg will das nun ändern und mehr Staatsdiener in die GKV locken. Das Bundesland plant, seinen Beamten künftig wie bei Angestellten die Hälfte des Beitrags für eine gesetzliche Krankenkasse zu zahlen. Wie erwartet hat der Hamburger Senat am Dienstag einen Gesetzesentwurf beschlossen, der den Beamten in Hamburg voraussichtlich ab August 2018 den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung erleichtern soll. Dieser müsse nur noch der Bürgerschaft zur Abstimmung vorgelegt werden.

Beamte sollen Pauschale für GKV bekommen

Die Stadt Hamburg ist damit das erstes Bundesland, dass ihren Staatsdienern mit einer pauschalen Beihilfe den Weg in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erleichtert. "Mit der bundesweit einmaligen Regelung schreibt Hamburg Sozialgeschichte. Ein moderner Sozialstaat sichert alle gleichermaßen ab und grenzt niemanden aus", sagte Bürgermeister Olaf Scholz (SPD).

Dass mit der Neuregelung die Krankenkassen von Beamten überrannt werden, erwartet man in Hamburg nicht. Von den rund 40.000 aktiven Staatsdienern und 30.000 Pensionären in Hamburg seien derzeit geschätzt 2.400 Personen gesetzlich versichert, schätzt die Gesundheitsbehörde der Stadt. Das sind lediglich rund 3,4 Prozent.

Gesetzentwurf hilft nicht allen Staatsdienern

Für bestimmte Zielgruppen unter den Beihilfe-Berechtigten könnte die Krankenkasse durchaus eine Option ist. „Für Beamtinnen und Beamte mit Kindern, Versorgungsempfänger oder Menschen mit Behinderung kann die GKV die bessere Alternative sein. Hier richten sich die Beiträge nach Einkommen und nicht nach Risiko und nicht erwerbstätige Familienmitglieder sind beitragsfrei mitversichert“, sagte Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks. Vor allem für die 2.000 Neueinsteiger könnte die Wahloption interessant sein.

Doch der Gesetzentwurf setzt auch Grenzen. Insbesondere die Wechselmöglichkeiten wurden eingeschränkt. Wer sich für einen gesetzlichen Anbieter entscheidet, soll dann nicht mehr einfach ins Beihilfe-System zurückkehren dürfen. Damit will Hamburg „Optimierungsstrategien“ einen Riegel vorschieben, mit denen das Finanzierungsmodell der Krankenversicherungen geschwächt werde. In der Solidargemeinschaft der GKV unterstützen die gesunden Mitglieder mit ihren Beiträgen die Kranken, im Versicherungssystem der PKV werden in „gesunden Zeiten“ Rücklagen für Zeiten einer Erkrankung im Alter gebildet. Beides funktioniere nur bei einer langfristigen Mitgliedschaft, heißt es im Pressetext der Stadt Hamburg.

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Zudem soll die Wahlmöglichkeit nur für neue Beamte bestehen, die bereits jetzt in der GKV versichert sind. Für "langjährige Beamte" sei ein Wechsel aufgrund des derzeitigen Krankenversicherungsrechts nicht mehr möglich, betonte die Hamburger Landesregierung.

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