Dorothea Mohn, Leiterin Finanzmarkt des Verbraucherzentrale Bundesverbandes. Quelle: vzbv. Am 30. Juni hat der Deutsche Bundestag die Umsetzung der EU-Richtlinie über den Versicherungsvertrieb (Englisch: Insurance Distribution Directive, IDD) in nationales Recht beschlossen. Und das im Sinne der Versicherungsmakler.

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Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf war vorgesehen, dass sich Makler ausschließlich von den Versicherern in Form einer Provision vergüten lassen dürfen. Die Annahme eines Honorars direkt vom Kunden sollte ihnen aber verwehrt bleiben. Das hat die Bundesregierung nun korrigiert: Makler dürfen auch zukünftig sowohl gegen Provision als auch Honorar beraten, nachdem der Wirtschaftsausschuss des Bundestages eine entsprechende Korrektur empfohlen hatte (der Versicherungsbote berichtete). Der Bundesrat muss allerdings noch zustimmen.

Verbraucherzentrale: Vergütungsmodelle bleiben undurchsichtig

Den Wegfall des Honorarannahmeverbotes hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nun scharf kritisiert. „Vergütungsmodelle bleiben undurchsichtig“, so schreibt der Dachverband der Verbraucherzentralen in einer Pressemitteilung von Freitag. Und bemängelt, dass der Gesetzgeber die Honorare wieder für Versicherungsmakler geöffnet hat.

Bei der Regelung der Vergütungsmodelle enttäusche das Gesetz, positioniert sich Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv. Mit einem Honorarannahmeverbot für Vermittler hätte das Gesetz eine klare Grenze zwischen Provisionsvertrieb und Honorarberatung ziehen können. In den abschließenden Beratungen hatte der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages das Honorarannahmeverbot jedoch gestrichen. „Damit sind Mischformen der Vergütung von Vermittlern immer noch möglich. Vermittler können also weiterhin Rosinenpickerei betreiben“, so Mohn.

Verbraucherzentralen setz(t)en sich für Honorarannahmeverbot ein

Das Statement der Verbraucherzentralen verwundert insofern nicht, weil sie es waren, die ein Honorarannahmeverbot für Versicherungsmakler gefordert hatten. Nicht ganz uneigennützig: Die Verbraucherzentralen beraten selbst gegen Honorar, auch gefördert aus Steuermitteln.

Aber die Lobby der Makler hatte gute Argumente gegen das Verbot. Der Jurist Hans-Peter Schwintowski von der Humboldt-Universität zu Berlin kam in einem Rechtsgutachten zu dem Ergebnis, dass das Verbot verfassungswidrig sei: Es bedeute einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit der Makler.

Zudem würden andere Vertriebswege bevorteilt, so Schwintowski, wenn Makler etwa vom Vertrieb von Nettopolicen ausgeschlossen werden: Versicherungsverträgen also, deren Prämien keinen Provisionsanteil für die Vermittlung des Vertrages enthalten und einen separaten Vergütungsvertrag zwischen Kunde und Vermittler vorsehen (der Versicherungsbote berichtete).

Wie kann Honorarberatung gestärkt werden?

Hinter der Debatte um das Honorarverbot steht die Frage, wie die Honorarberatung in Deutschland gestärkt werden kann. Verbraucherschützer sehen in den Provisionen, die Versicherer an Vermittler zahlen, einen Fehlanreiz, unpassende oder teurere Verträge zu vermitteln. Hier sollten Nettopolicen dafür sorgen, dass der Vertrieb unabhängiger von den Produktgebern wird: die Vergütung wird allein zwischen Berater und Kunde geregelt.

Aber die Honorarberatung bleibt im Versicherungsvertrieb eine Nische: Kaum mehr als 300 Honorarberater nach § 34 h sind im Vermittlerregister der Industrie- und Handelskammern registriert. Eine breite Marktdurchdringung lässt sich damit nicht erzielen. In den letzten Jahren ist die Zahl der Berater kaum gewachsen.

Hier will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Honorarberatung stärken, indem Versicherungsvertreter und -makler von Honoraren ausgeschlossen bleiben. Wer gegen Honorar berät, soll quasi einen Exklusivzugang zu dieser Vergütungsform erhalten, die Vertriebsformen strickt getrennt sein. Die Politik habe es versäumt, "unseriösen Geschäftsmodellen einen Riegel vorzuschieben", kommtentiert Dorothea Mohn den Umstand, dass Mischmodelle aus Provision und Honorar auch zukünftig erlaubt sein sollen.

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Dem entgegen warnt Vertriebsexperte Schwintowski: Ein Honorarverbot für Makler würde genau das Gegenteil erreichen, nämlich dass die Honorarberatung zusätzlich geschwächt werde. Denn Versicherungsmakler seien schon heute die größte Gruppe, die gegen Honorar beraten: knapp 15 Prozent würden entsprechende Dienste anbieten. „Die Honorarberatung kann man nur stärken, indem man möglichst vielen Vermittlern das Recht eröffnet gegen Honorar zu beraten“, erklärte Jurist Schwintowski im Interview mit dem Versicherungsboten. Und weiter: „Die kleine Anzahl der Versicherungsberater (ca. 300) sind nicht in der Lage die Kundenbedürfnisse angemessen zu befriedigen“.

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